Wer erbt, wenn alle nächsten gesetzlichen Erben ausschlagen, ein eingesetzter Erbe die Erbschaft aber antritt?
Wer erbt, wenn alle nächsten gesetzlichen Erben ausschlagen, ein eingesetzter Erbe die Erbschaft aber antritt?
Wer erbt, wenn alle nächsten gesetzlichen Erben ausschlagen, ein eingesetzter Erbe die Erbschaft aber antritt?
C. hatte mit letztwilliger Verfügung seine Kinder D. und E. auf den Pflichtteil gesetzt und die verfügbare Quote seiner Lebenspartnerin A. zugewendet. D. und E. schlugen die Erbschaft aus. A. nahm sie unter öffentlichem Inventar an. Mit Entscheid vom Januar 2020 stellte die Friedensrichterin fest, dass aufgrund der Ausschlagung aller nächsten gesetzlichen Erben und der Annahme durch die eingesetzte Erbin keine konkursamtliche Liquidation stattfinde und sich die Geschwister des Verstorbenen über die Annahme oder Ausschlagung äussern müssten. A. erhob gegen diesen Entscheid Berufung mit dem Begehren, es sei festzustellen, dass sie Alleinerbin sei. Sie ist der Meinung, der Erblasser habe sie, indem er ihr die frei verfügbare Quote zugewendet habe, grösstmöglich begünstigen wollen. Nachdem D. und E. ausgeschlagen hätten, sei deren Anteil der frei verfügbaren Quote angewachsen. Mit seiner Familie sei C. zerstritten gewesen und es habe somit nicht seinem Willen entsprochen, seinen Geschwistern etwas zu hinterlassen.
Hinterlässt der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen und schlägt einer unter mehreren Erben die Erbschaft aus, so vererbt sich sein Anteil, wie wenn er den...
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