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Auslegung

Wer erbt, wenn alle nächsten gesetzlichen Erben ausschlagen, ein eingesetzter Erbe die Erbschaft aber antritt?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
- aktualisiert - 
Schlagen alle nächsten gesetzlichen Erben aus und nimmt gleichzeitig zumindest ein eingesetzter Erbe an, so käme dem Wortlaut nach Art. 573 Abs. 1 ZGB zum Zug, wonach die Erbschaft zur konkursamtlichen Liquidation gelangt. Die herrschende Lehre nimmt jedoch diesfalls eine Lücke an, die durch die sukzessive Berufung nachfolgender gesetzlicher Erben und zuletzt des Gemeinwesens zu füllen ist. - Das Bundesgericht tritt auf die gegen das Urteil des Kantonsgerichts erhobene Beschwerde nicht ein.
iusNet ErbR 07.09.2020

Erbengemeinschaft oder einfache Gesellschaft?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Wenn aus objektiven Umständen das objektive Vertragsverständnis hergeleitet werden soll, muss die Auslegung zu einem zweifelsfreien Ergebnis führen. Steht die Umwandlung der Erbengemeinschaft in eine einfache Gesellschaft in Frage, ist zu berücksichtigen, dass bereits eine gesetzliche Bindung unter den Erben besteht. Eine einfache Gesellschaft muss in einer sie kennzeichnenden, über die Erbengemeinschaft hinausgehenden und sich von ihr unterscheidenden Beziehung zum Ausdruck kommen.
iusNet ER 07.01.2019