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Professio iuris, Ungültigkeit des Testaments und anwendbares Recht

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Erbrechtliche Klagen

Professio iuris, Ungültigkeit des Testaments und anwendbares Recht

Der deutsche Staatsangehörige D. verstarb mit letztem Wohnsitz in der Schweiz. Als Erben hinterliess er seine zweite Ehefrau A. sowie drei Kinder B., C. und E. aus erster Ehe. Das zuständige Notariat im Kanton Thurgau eröffnete ein handschriftliches Testament, in dem D. bestimmte: «Ich unterstelle meinen gesamten Nachlaß in Anwendung von Art. 87 IPRG i.V. mit Art. 90 Abs. 2 IPRG meinem deutschen Heimat [sic!] Heimatrecht.» In der Folge erhob A. gegen die Miterben Klage auf Ungültigerklärung dieser letztwilligen Verfügung. Sie verlangte zudem die Feststellung, dass der Erblasser in einer früheren Verfügung die Nachkommen auf den Pflichtteil gesetzt und die frei verfügbare Quote ihr zugewendet habe und sie zu fünf Achteln am Nachlass beteiligt sei. Nachdem die erste Instanz die Klage geschützt hatte, erklärte das Obergericht die von B. und C. gegen dieses Urteil angehobene Berufung für begründet. Dagegen wehrt sich A. mit Beschwerde ans Bundesgericht.

Im Beschwerdeverfahren sind in rechtlicher Hinsicht alle Rügen gemäss Art. 95 f. BGG zulässig. Das Bundesgericht kann namentlich auch prüfen, ob nach den Regeln des IPRG eine ausländische Rechtsordnung hätte zur Anwendung...

iusNet ErbR 03.02.2020

 

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