Legitimation zur Beschwerde gegen die Zustimmung der KESB zum vom Beistand des noch minderjährigen Erben geschlossen Vergleich
Legitimation zur Beschwerde gegen die Zustimmung der KESB zum vom Beistand des noch minderjährigen Erben geschlossen Vergleich
Legitimation zur Beschwerde gegen die Zustimmung der KESB zum vom Beistand des noch minderjährigen Erben geschlossen Vergleich
E. verstarb 2015. Als einzigen gesetzlichen Erben hinterliess er seinen Sohn B., mit dessen Mutter A. er nicht verheiratet gewesen war. C. war die Lebenspartnerin von E. Im Nachlass von E. befand sich u.a. ein landwirtschaftliches Gewerbe einschliesslich Wohnhaus mit zwei Wohnungen, von denen eine von C. bewohnt wurde. Testamentarisch hatte E. C. gegen Entrichtung eines Mietzinses von CHF 700 ein lebenslanges Wohnrecht an dieser Wohnung eingeräumt. C. sollte auch die Verwaltung des Nachlassvermögens übernehmen, bis B. 20 Jahre alt sei. Nachdem C. um Entscheid darüber ersucht hatte, dass sie zur Verwaltung des Nachlassvermögens, welches B. zustehe, legitimiert sei, errichtete die KESB nach Anhörung sowohl von A. als auch von C. für B. eine Beistandschaft gemäss Art. 325 Abs. 1 i.V.m. Art. 308 Abs. 2 ZGB und übertrug dem Beistand die Verwaltung des Nachlassvermögens. Dieser Entscheid blieb unangefochten.
In der Folge erhob der Beistand im Namen von B. gegen C. eine Forderungsklage im Zusammenhang mit der von C. und E. gemeinsam erworbenen Eigentumswohnung in K. und eine Herabsetzungsklage bezüglich des Wohnrechts. Im Dezember 2016 unterzeichnete der Beistand im Namen von...
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