iusNet Erbrecht

Schulthess Logo

Erbrecht > Rechtsprechung > Kanton > Erbrechtliche Klagen > Lebzeitige Zuwendung Einer Liegenschaft Mit

Lebzeitige Zuwendung einer Liegenschaft mit Nutzungsniessungs- oder Wohnrechtsvorbehalt in Abweichung von einem Erbvertrag

Lebzeitige Zuwendung einer Liegenschaft mit Nutzungsniessungs- oder Wohnrechtsvorbehalt in Abweichung von einem Erbvertrag

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Lebzeitige Zuwendung einer Liegenschaft mit Nutzungsniessungs- oder Wohnrechtsvorbehalt in Abweichung von einem Erbvertrag

A. und B. hatten mit den Söhnen C. , D. und E. einen Erbvertrag abgeschlossen, worin die Söhne zugunsten des überlebenden Ehegatten auf ihr gesetzliches Erbe verzichteten. Weiter enthielt der Vertrag Vereinbarungen über Teilung der Erbschaft nach Versterben des zweiten Ehegatten, so auch bezüglich der Grundstücke X. und Y. Der Vertrag hielt fest, dass die «Teilungsvereinbarungen […] unter dem ausdrücklichen Vorbehalt [erfolgen], dass der überlebende Ehegatte nicht letztwillig eine abweichende Teilungsvorschrift bezüglich seines Nachlasses erlässt», die «Erblasser […] ausserdem befugt [sind], zu ihren Lebzeiten frei und in Abweichung von den Bestimmungen des Erbvertrags über ihr Eigentum zu verfügen», «[d]as verbleibende Nachlassvermögen den Nachkommen […] zu gleichen Teilen zu[steht]» und dass «die Kinder […] ausserdem von jedwelcher Ausgleichungspflicht nach Art. 626 Abs. 2 ZGB befreit [sind]».

Nach dem Ableben von A. schloss B. mit E. einen «Abtretungsvertrag mit Erbvorbezug» über das Grundstück X. Vom vereinbarten Anrechnungswert von CHF 360 000 waren CHF 144 000 durch den kapitalisierten Wert eines Wohnrechts zu tilgen und die verbleibenden CHF 216 000 als...

iusNet ErbR 26.08.2019

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.