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Beginn des Willensvollstreckermandats und andere Fallstricke

Kommentierung
Nachlassverwaltung
Nachlassabwicklung

Beginn des Willensvollstreckermandats und andere Fallstricke

Im Urteil vom 23. August 2019 befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob das Willensvollstreckermandat unter Umständen bereits vor der amtlichen Mitteilung gemäss Art. 517 Abs. 2 ZGB unwiderruflich angenommen wird und die entsprechende Verantwortlichkeit des Willensvollstreckers auslöst. Daneben wirft das Urteil ein Licht auf weitere Fallstricke und rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Willensvollstreckung.
Marjolein Bieri
iusNet ErbR 23.12.2019

Willensvollstrecker dürfen Nachlassliegenschaften durch Spezialisten verkaufen lassen (Mäklervertrag)

Kommentierung
Nachlassabwicklung

Willensvollstrecker dürfen Nachlassliegenschaften durch Spezialisten verkaufen lassen (Mäklervertrag)

Das Bundesgericht hatte zu prüfen, ob ein Willensvollstrecker den Verkauf von Nachlassliegenschaften auf eine Immobiliengesellschaft auslagern darf (Mäklervertrag). Ferner stellte sich die Frage, ob Willensvollstrecker den Mäklervertrag auch mit Gesellschaften eingehen dürfen, die ihnen nahestehen.
Marc’Antonio Iten
iusNet ErbR 28.10.2019

Die Herabsetzung von lebzeitigen Zuwendungen mit Nutzniessungsvorbehalt

Kommentierung
Erbrechtliche Klagen

Die Herabsetzung von lebzeitigen Zuwendungen mit Nutzniessungsvorbehalt

BGE 145 III 1 beschäftigt sich mit der Herabsetzung lebzeitiger Zuwendungen. Es geht um die Frage, auf welchen Zeitpunkt bei der Bestimmung des Werts der Zuwendung abzustellen ist. Das Bundesgericht äusserte sich zur Qualifikation der Einräumung einer Dienstbarkeit als Entgelt und fragte sich, ob aufgrund einer erheblichen Differenz zwischen Leistung und Gegenleistung auf das Vorliegen eines Zuwendungswillen geschlossen werden darf.
Sebastian Rieger
iusNet ErbR 26.08.2019

Der Anspruch des nutzniessungsberechtigten Ehegatten auf Ausstellung des Erbscheins: unglücklicher Klärungsversuch des Bundesgerichts

Kommentierung
Nachlassabwicklung

Der Anspruch des nutzniessungsberechtigten Ehegatten auf Ausstellung des Erbscheins: unglücklicher Klärungsversuch des Bundesgerichts

Die Beschwerdeführer sind die Kinder des Erblassers. Sie wehren sich gegen die auf Antrag der Mutter erfolgte Änderung des Erbscheins, welcher neu nicht mehr nur sie, sondern auch die testamentarisch zur Nutzniessung am gesamten Nachlass eingesetzte Mutter mit aufführt. Das Bundesgericht unternimmt einen unglücklichen Klärungsversuch in der umstrittenen Frage, ob auch der nutzniessungsberechtigte Ehegatte einen Anspruch auf Ausstellung des Erbscheins hat.
Annina Vögeli
iusNet ErbR 22.02.2019

Ein unangemessen hohes Willensvollstreckerhonorar schädigt Quotenvermächtnisnehmer bloss mittelbar (Reflexschaden)

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Nachlassverwaltung

Das Bundesgericht hatte zu prüfen, ob eine Quotenvermächtnisnehmerin den Willensvollstrecker für den Schaden ersatzpflichtig machen kann, den sie durch ein vermeintlich unangemessen hohes Honorar erlitten hat. Es präzisierte seine Rechtsprechung zur Frage der Aktivlegitimation einer Vermächtnisnehmerin zur Geltendmachung einer Verantwortlichkeitsklage gegen den Willensvollstrecker.
Marc’Antonio Iten
iusNet ER 15.10.2018

Erstes Zwischenfazit auf dem Weg zum modernen Erbrecht

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Vorsorge- und Nachlassplanung
Nachlassabwicklung

Erstes Zwischenfazit auf dem Weg zum modernen Erbrecht

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Modernisierung des Erbrechts am 29. August 2018 zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Kommentierung fasst die wichtigsten vorgeschlagenen Neuerungen und Änderungen zusammen und unterzieht sie einer kritischen Würdigung aus Praktikersicht.
Alexandra Geiger
iusNet ER 24.10.2018

Unterscheidung zwischen Tatbestand und Rechtsfolge letztwilliger Verfügungen und Vernichtung eines Widerrufstestaments

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Erbrechtliche Klagen

Unterscheidung zwischen Tatbestand und Rechtsfolge letztwilliger Verfügungen und Vernichtung eines Widerrufstestaments

Das Bundesgericht hatte sich in diesem Entscheid mit der Frage auseinanderzusetzen, wie zwischen dem Tatbestand und der Rechtsfolge bei letztwilligen Verfügungen unterschieden werden muss. Ist der Tatbestand nicht gegeben, kann die Rechtsfolge nicht eintreten. Vernichtet der Erblasser ein rechtsungültiges Testament ohne rechtsgeschäftlichen Gestaltungswillen, ist die Vernichtungshandlung dementsprechend irrelevant.
Sebastian Rieger
iusNet ER 16.10.2018

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