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Vorsorge- und Nachlassplanung
Vorsorge- und Nachlassplanung
Liegenschaften in der Erbteilung
Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB)
Mit der Motion «Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+» wurde der Bundesrat beauftragt, bis spätestens Ende 2025 einen Entwurf für eine Teilrevision des BGBB auszuarbeiten. Am 27. September 2024 hat der Bundesrat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Mit der Vorlage werden namentlich drei Ziele verfolgt, nämlich die Stärkung der Selbstbewirtschaftung, der Stellung von Ehegattinnen und -gatten sowie des Unternehmertums. Mit Blick auf den Erbfall und die Nachlassplanung sind insbesondere zwei der vorgeschlagenen Neuerungen erwähnenswert: die Erhöhung des Anrechnungswerts von wesentlichen Investitionen und die Ermöglichung der Realteilung grosser Gewerbe.
Vorsorge- und Nachlassplanung
Strukturiertes Vermögen
Bundesrat schlägt Einführung eines Schweizer Trusts vor
Seit dem Inkrafttreten des Haager Trust-Übereinkommens werden ausländische Trusts in der Schweiz anerkannt. Obwohl im Schweizer Recht nicht geregelt, hat der Trust so auch in der Schweiz immer mehr Bedeutung erlangt, vor allem im Bereich des privaten Asset und Estate Planning (namentlich bei der Übertragung eines Vermögens über mehrere Generationen), aber auch im Wirtschaftsleben. Bisher mussten Akteure in der Schweiz auf ausländische Trusts ausweichen, wenn sie dieses äusserst flexible Instrument einsetzen wollten. Nach mehreren Vorstössen im Parlament soll sich das nun ändern.
Vorsorge- und Nachlassplanung
Modernisierung des Abstammungsrechts: Bundesrat sieht Diskussionsbedarf
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 vom Bericht der in Erfüllung des Postulats 18.3714 «Überprüfung des Abstammungsrechts» eingesetzten interdisziplinären Expertengruppe Kenntnis genommen. In seinem diesbezüglichen Bericht an das Parlament schliesst auch der Bundesrat auf einen gewissen Reformbedarf.
Vorsorge- und Nachlassplanung
Inkrafttreten des neuen Erbrechts per 1. Januar 2023
An seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 hat der Bundesrat beschlossen, das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Damit können Erblasser künftig über einen grösseren Teil ihres Vermögens frei verfügen.
Vorsorge- und Nachlassplanung
Erbrechtsreform: Nach dem Ständerat lehnt auch der Nationalrat die Rente für Lebenspartner ab
Das Erbrecht soll modernisiert werden und den neuen Beziehungs- und Familienformen besser Rechnung tragen. Nach dem Ständerat sprach sich in der Herbstsession auch der Nationalrat für die Vorlage aus, mit einer Ausnahme: der Härtefallregelung für faktische Lebensgemeinschaften.
Unternehmen in der Erbteilung
Vorsorge- und Nachlassplanung
Vernehmlassung i.S. Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge
Mit vier zentralen Massnahmen will der Bundesrat die erbrechtliche Unternehmensnachfolge erleichtern. Unter anderem soll ein Erbe die Zuweisung des gesamten Unternehmens verlangen können, wenn der Erblasser keine diesbezüglichen Anordnungen getroffen hat. Ziel der Revision ist eine höhere Stabilität von Unternehmen und die Sicherung von Arbeitsplätzen.
Vorsorge- und Nachlassplanung
Internationales Erbrecht
IPRG-Revision: Kompetenzkonflikte vermeiden und bestehende Unklarheiten ausräumen
Die EU hat mit der Europäischen Erbrechtsverordnung für eine Vereinheitlichung des auf grenzüberschreitende Erbfälle anwendbaren Rechts in ihrem Rechtsraum gesorgt. Der Bundesrat schlägt nun eine teilweise Harmonisierung der Erbrechtsbestimmungen des IPRG mit dieser Verordnung vor. Gleichzeitig soll die Revision bestehende Unklarheiten ausräumen und allfälligem Neuerungsbedarf Rechnung tragen.
Vorsorge- und Nachlassplanung
Nachlassabwicklung
Ständerat stimmt Erbrechtsrevision zu
- aktualisiert -
Der Ständerat stimmt der Anpassung des Erbrechts an die veränderten Lebensumstände und Familienverhältnisse zu, streicht aber die Rente für den Lebenspartner.