5A_363_2017.pdf BGE 144 III 217.pdf Rechtsprechung Können Quotenvermächtnisnehmer den Willensvollstrecker wegen Verrechnung eines "übersetzten" Honorars mit Verantwortlichkeitsklage belangen? Können Quotenvermächtnisnehmer den Willensvollstrecker wegen Verrechnung eines "übersetzten" Honorars mit Verantwortlichkeitsklage belangen? Kommentierung Ein unangemessen hohes Willensvollstreckerhonorar schädigt Quotenvermächtnisnehmer bloss mittelbar (Reflexschaden) Ein unangemessen hohes Willensvollstreckerhonorar schädigt Quotenvermächtnisnehmer bloss mittelbar (Reflexschaden)
Können Quotenvermächtnisnehmer den Willensvollstrecker wegen Verrechnung eines "übersetzten" Honorars mit Verantwortlichkeitsklage belangen? Können Quotenvermächtnisnehmer den Willensvollstrecker wegen Verrechnung eines "übersetzten" Honorars mit Verantwortlichkeitsklage belangen?
Ein unangemessen hohes Willensvollstreckerhonorar schädigt Quotenvermächtnisnehmer bloss mittelbar (Reflexschaden) Ein unangemessen hohes Willensvollstreckerhonorar schädigt Quotenvermächtnisnehmer bloss mittelbar (Reflexschaden)
Ein unangemessen hohes Willensvollstreckerhonorar schädigt Quotenvermächtnisnehmer bloss mittelbar (Reflexschaden)