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Erbrecht > Rechtsprechung

Entschädigung für Auslagen einer nicht anwaltlich vertretenen Partei

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen

Entschädigung für Auslagen einer nicht anwaltlich vertretenen Partei

Für einen Teil einer Beschwerde erwies es sich, dass er entgegen der Rechtsmittelbelehrung nicht der Beschwerde, sondern der Berufung unterlegen hätte. Auf den beschwerdefähigen Teil trat das Kantonsgericht mangels hinreichender Begründung nicht ein. Die Klägerin verlangt, dass die ihr auferlegte Parteientschädigung vom Staat zu tragen und ihr eine Entschädigung/Wiedergutmachung auszurichten sei.

Ausgleichung und Herabsetzung bei lebzeitigen Zuwendungen in Erfüllung einer sittlichen Pflicht

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen

Ausgleichung und Herabsetzung bei lebzeitigen Zuwendungen in Erfüllung einer sittlichen Pflicht

Ein Erblasser verkaufte zwei Grundstücke an einen seiner Söhne, wobei der Kaufpreis teils durch Übernahme eines Darlehens getilgt wurde, für das streitig ist, ob nicht der Sohn selbst Schuldner war. Ferner beglich der Erblasser im Anschluss an die Transaktion Schulden der früher von ihm, bei der Grundstückstransaktion aber von seinem Sohn geführten Firma. Die Geschwister verlangen die Ausgleichung bzw. Herabsetzung der genannten Beträge.
iusNet ErbR 30.06.2020

Beschwerde gegen die verweigerte Inaussichtstellung einer Erbenbescheinigung

Jurisprudence
Nachlassabwicklung

Beschwerde gegen die verweigerte Inaussichtstellung einer Erbenbescheinigung

C. hinterliess als Erben seine Ehefrau B. und die Tochter A. Mit öffentlicher letztwilliger Verfügung hat C. B. als Alleinerbin eingesetzt. A. schloss er als Erbin aus, doch sollte sie ein Vermächtnis in der Höhe des Pflichtteils erhalten. Das Bezirksgericht eröffnete die letztwilligen Verfügungen und stellte in vorläufiger Auslegung derselben B. die Ausstellung einer Erbbescheinigung in Aussicht. A. ist der Meinung, auch sie habe Anrecht auf eine Erbenbescheinigung.
iusNet ErbR 19.06.2020

Vorversterben eines eingesetzten Erben, Auslegung einer Verfügung von Todes wegen

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Erbrechtliche Klagen

Vorversterben eines eingesetzten Erben, Auslegung einer Verfügung von Todes wegen

C. hinterliess als gesetzliche Erben ihre Schwester B. und die vier Kinder ihrer vorverstorbenen Schwester E., unter ihnen H. Testamentarisch hatte sie B. und deren Ehemann D. als Erben zu gleichen Teilen eingesetzt. D. ist ebenfalls vorverstorben. Nachdem H. die Erbschaft ausgeschlagen hatte, trat A. an seine Stelle. Die übrigen Kinder von E. traten A. ihre Erbteile ab. Streitig ist, ob das erwähnte Testament einer Erbenstellung von A. entgegensteht, nachdem D. vorverstorben ist.
iusNet ErbR 19.06.2020

Willensvollstreckerbescheinigung mit Vorbehalt

Jurisprudence
Nachlassverwaltung

Willensvollstreckerbescheinigung mit Vorbehalt

Nach einer Einsprache gegen das Testament und die Auslieferung der Erbschaft legte der Willensvollstrecker sein Amt nieder. Die Ersatzwillensvollstreckerin erklärte Annahme des Mandats. Das Erbschaftsamt stellte dieser eine Willensvollstreckerbescheinigung aus, auf der die erhobene Einsprache festgehalten sowie eine allfällige Anfechtung der letztwilligen Verfügung vorbehalten wurde. Die Ersatzwillensvollstreckerin rügt die Anbringung der Vorbehalte als willkürlich.
iusNet ErbR 03.06.2020

Ausstandsgesuch wegen behaupteter 18 Verletzungen von Recht über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen

Ausstandsgesuch wegen behaupteter 18 Verletzungen von Recht über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren

Gestützt auf 18 behauptete Rechtsverletzungen zwischen dem 6.5.2015 und dem 27.11.2018 stellte A. im Rahmen eines Verfahrens um die Ungültigkeit eines Testaments ein Gesuch um Ausstand einer Richterin. Der Cour de justice des Kantons Genf verneinte u.a. das Vorliegen eines Ausstandsgrunds und wies das Gesuch ab. Dagegen erhob A. Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht.
iusNet ErbR 03.06.2020

Vorversterben eines eingesetzten Erben

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen

Vorversterben eines eingesetzten Erben

- aktualisiert - 
Die Erben eines vorverstorbenen eingesetzten Erben treten nur bei Vorliegen einer entsprechenden Ersatzverfügung in dessen Stellung ein. Ansonsten tritt für den frei gewordenen Teil die gesetzliche Erbfolge ein. In casu wurde die Beklagte aber nicht deshalb einzige Erbin, weil der Anteil des vorverstorbenen eingesetzten Erben auf dessen Erben überging, sondern weil sie nach Auslegung des Satzes «Frau J. erbt nichts» als einzige gesetzliche Erbin verblieb. Eine Enterbung i.S.v. Art. 477 ZGB bezieht sich immer nur auf Pflichtteilserben. - Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts ab.
iusNet ErbR 03.06.2020

Anordnung der Erbschaftsverwaltung, Übertragung der Verwaltung an den Willensvollstrecker und Interessenkonflikt

Jurisprudence
Nachlassverwaltung

Anordnung der Erbschaftsverwaltung, Übertragung der Verwaltung an den Willensvollstrecker und Interessenkonflikt

- aktualisiert - 
Ein relevanter Interessenkonflikt liegt nicht nur dann vor, wenn ein potenzieller Erbe Willensvollstrecker ist und die potenziellen Erben streiten, sondern auch dann, wenn der Willensvollstrecker einen potenziellen Erben im Prozess zwischen potenziellen Erben vertritt und dieser Prozess mit dem erbschaftsrechtlichen Konflikt zusammenhängt. Vorbehaltlich Unzulässigkeit, Unvereinbarkeit und Missbrauch ist ein vom Erblasser bewusst geschaffener Interessenkonflikt hinzunehmen. Ist aber unklar, ob der Erblasser zur Zeit der Ernennung des Willensvollstreckers urteilsfähig war, bleibt auch unklar, ob er einen Interessenkonflikt bewusst geschaffen hat. - Das Bundesgericht tritt auf die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde nicht ein.
iusNet ErbR 20.05.2020

Umfang der Kompetenz des mit einer Erbteilung befassten Gerichts

Jurisprudence
Nachlassabwicklung

Umfang der Kompetenz des mit einer Erbteilung befassten Gerichts

Erben hatten mit partiellem Erbteilungsvertrag vereinbart, dass ein Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt in zwei Parzellen aufgeteilt werden sollte, wobei der Beklagte den Teil mit dem Gebäude und die Kläger den Hausumschwung erhalten sollten. Ferner wurde ein Quadratmeterpreis festgelegt, der sowohl zum Ausgleich von Flächenunterschieden im Rahmen der Parzellierung als auch bei Ausscheiden/Verzicht eines Erben anwendbar sein sollte. Als sich die Parteien über die Teilung nicht einigen konnten, erkannte das Bezirksgericht auf Alleinzuteilung des Grundstücks an den Beklagten.
iusNet ErbR 20.05.2020

Anspruch auf Ausstellung eines Willensvollstreckerzeugnisses ohne Vorbehalt?

Jurisprudence
Nachlassverwaltung

Anspruch auf Ausstellung eines Willensvollstreckerzeugnisses ohne Vorbehalt?

- aktualisiert - 
Der Inhalt des Willensvollstreckerzeugnisses wird grundsätzlich vom kantonalen Recht bestimmt. Als Minimalanforderung muss es jedoch erwähnen, dass eine handlungsfähige Person mit einem bestimmten Testament zum Willensvollstrecker ernannt wurde und das Amt angenommen hat. Zudem sind allfällige Einschränkungen der Rechte im Testament sowie ggf. die Tatsache einer Einsprache oder einer hängigen Ungültigkeitsklage zu nennen, damit das Zeugnis nicht eine unumstrittene oder rechtskräftige Willensvollstreckung andeutet. - Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts ab.
iusNet ErbR 28.04.2020

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