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Unterschriftserfordernis bei eigenhändigen letztwilligen Verfügungen

Jurisprudence
Vorsorge- und Nachlassplanung

Unterschriftserfordernis bei eigenhändigen letztwilligen Verfügungen

C. hinterliess als gesetzliche Erbin ihre Schwester B. Mit einem vollständig eigenhändig verfassten Schriftstück hatte C. ihre Cousine als Erbin und deren Sohn als Ersatzerben eingesetzt. Dieses Dokument hatte C. nicht unterzeichnet. Sie hinterlegte es aber in einem mit «Testament C. [Vor- und Nachname in Grossbuchstaben]» beschrifteten Umschlag beim Erbschaftsamt. Vom Bundesgericht zu entscheiden war, ob das Dokument eine formgültige letztwillige Verfügung ist. Im Vordergrund standen die Fragen, ob die einleitende Selbstnennung dem Unterschriftserfordernis genügt oder ob dieses jedenfalls durch die Aufschrift auf dem Umschlag erfüllt ist.
iusNet ErbR 22.09.2023

Anforderungen an das formgültige Zustandekommen eines Erbverzichtsvertrags

Jurisprudence
Vorsorge- und Nachlassplanung

Anforderungen an das formgültige Zustandekommen eines Erbverzichtsvertrags

Nachdem bei B. Krebs diagnostiziert worden war, schlossen er und seine Lebenspartnerin A. einen öffentlich beurkundeten Erbvertrag und heirateten kurz darauf. Im Erbvertrag wurde u.a. für den Fall des Vorversterbens von B. vereinbart, dass A. diverse Legate erhalten sollte, im Übrigen aber mit ihrer Unterschrift zugunsten einer zu gründenden Stiftung auf weitergehende Ansprüche verzichte und damit die Verletzung ihres Pflichtteils akzeptiere. Nach dem Tod von B. erhob A. Klage und verlangte der Erbvertrag sei für ungütig zu erklären. Sie machte insb. geltend, der Erbvertrag sei nicht formgültig zustande gekommen, u.a. weil sie den Vertrag nicht habe lesen und mangels genügender Deutschkenntnisse nicht habe verstehen können.
iusNet ErbR 18.04.2023

Bedeutung der Erbenstellung des sich einem Teilurteil widersetzenden Ehegatten

Jurisprudence
Vorsorge- und Nachlassplanung

Bedeutung der Erbenstellung des sich einem Teilurteil widersetzenden Ehegatten

A.A. und B.A. leben seit 2014 getrennt. Sie stehen sich in einem verbissen geführten Scheidungsverfahren gegenüber. 2019 stellte B.A. den Antrag, die Scheidung sei als Teilentscheid im Scheidungspunkt auszusprechen. Das Begehren wurde zweitinstanzlich gutgeheissen. A.A. rügt eine Verletzung des Grundsatzes der Einheit des Scheidungsurteils und macht geltend, der Wegfall ihrer Erbenstellung vermöge kein überwiegendes Interesse von B.A. zu begründen.
iusNet ErbR 31.08.2021