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Erbrecht > Kommentierung

Der nachlässige Testator und die unerwünschte Ersatzerbin

Éclairages
Nachlassabwicklung

Der nachlässige Testator und die unerwünschte Ersatzerbin

E hinterliess als gesetzliche Erben seine Ehefrau A und die gemeinsame Tochter B. Im Testament hatte E seine Ex-Frau F als Alleinerbin und deren Tochter als Ersatzerbin eingesetzt. In ihrer Berufung gegen das Urteil der Justice de Paix (Testamentseröffnungsbehörde) beantragten A und B die Absetzung der Erbschaftsverwaltung sowie die materielle Beurteilung ihrer Stellung als Alleinerbinnen im Nachlass von E.
Désirée von Grünigen
iusNet ErbR 28.10.2024

Wann beginnt die Monatsfrist? Das Bundesgericht schafft Klarheit bei Art. 142 Abs. 1 und 2 ZPO

Éclairages
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Wann beginnt die Monatsfrist? Das Bundesgericht schafft Klarheit bei Art. 142 Abs. 1 und 2 ZPO

Mit dem Entscheid im Fall 5A_691/2023 vom 13. August 2024 schuf das Bundesgericht Klarheit in einer Frage, die in der Lehre umstritten ist und in der kantonalen Rechtsprechung unterschiedlich gehandhabt wird. Prozessanwälte können aufatmen.
Karl Spühler
iusNet ErbR 07.10.2024

Der Zahlvater ist kein Vater

Éclairages
Erbrechtliche Klagen

Der Zahlvater ist kein Vater

Das Bundesgericht hat ein Leiturteil gefällt, von dem tausende Personen in der Schweiz betroffen sein dürften: Die Lausanner Richter haben bestätigt, dass vor 1978 geborene, uneheliche Kinder, die mit dem Vater nur eine Zahlvaterschaft verband, keine Nachkommen ihrer Väter im Sinne von Art. 457 ZGB sind. Diesfalls bezahlte der Vater für das uneheliche Kind zwar Unterhalt, doch erbberechtigt war das Kind aber nicht.
Rebekka Oehninger
iusNet ErbR 26.08.2024

Das revidierte internationale Erbrecht der Schweiz

Éclairages
Internationales Erbrecht

Das revidierte internationale Erbrecht der Schweiz

Am 22. Dezember 2023 hat das Schweizer Parlament die viel diskutierte Vorlage zur Revision des Schweizer Internationalen Erbrechts (Art. 86–96 IPRG) verabschiedet. Die Revision bringt neben verschiedenen Klarstellungen auch einige praxisrelevante Änderungen mit sich. Insbesondere führen die erweiterten Zuständigkeits- und Rechtswahlmöglichkeiten zu einem grösseren Spielraum bei der Nachlassplanung. Die Revision wirft aber auch zahlreiche neue Fragen auf – so etwa im Zusammenhang mit dem Vorbehalt des Schweizer Pflichtteilsrechts –, deren Beantwortung der Lehre und Praxis überlassen sein wird. Die grenzüberschreitende Nachlassplanung bleibt damit auch in Zukunft komplex.
Andrea Dorjee-Good
Livio Kaspar
iusNet ErbR 27.02.2024

Der Testamentswiderruf in der Eröffnungspraxis

Éclairages
Nachlassabwicklung

Der Testamentswiderruf in der Eröffnungspraxis

Der Sohn der Erblasserin reichte beim Bezirksgericht ein Gesuch um Wiedererwägung des Testamentseröffnungsentscheids ein, mit dem auch den beiden eingesetzten Erben eine Erbenbescheinigung in Aussicht gestellt worden war. Er machte im Wesentlichen geltend, das eröffnete Testament sei von der Erblasserin zurückgezogen und darauf vom zuständigen Notar nach dessen Rückkehr in sein Büro mit dem ausdrücklichen Willen der Erblasserin vernichtet worden. Neben der im Rechtsmittelverfahren im Zentrum stehenden Frage der Anforderungen an den Widerruf eines Testaments im Rahmen der Testamentseröffnung beleuchtet der Beitrag die Möglichkeit der gültigen Vernichtung im Sinn von Art. 510 Abs. 1 ZGB durch einen Dritten sowie Fragen des rechtlichen Gehörs im Testamentseröffnungsverfahren und zieht Schlussfolgerungen für die Praxis.
Marius Brem
iusNet ErbR 18.12.2023

Die Legitimation zur Erbteilungsklage: «virtuelle Erben» und die Auslegung von Erbvertrag und Rechtsbegehren

Éclairages
Erbrechtliche Klagen

Die Legitimation zur Erbteilungsklage: «virtuelle Erben» und die Auslegung von Erbvertrag und Rechtsbegehren

Falls im Rahmen der Erbteilungsklage wider Erwarten keine Erbenstellung bestätigt und der geltend gemachte Erbteil nicht zugesprochen wird, muss die Geltendmachung des Pflichtteils mindestens aus der Klagebegründung hervorgehen. Dies gilt namentlich bei fehlender Erwähnung des Pflichtteilserben im Erbvertrag und vollständiger Verteilung des Nachlasses. Pflichtteilserben ist deshalb zu empfehlen, stets auch ein Herabsetzungsbegehren zu stellen.
Domino Hofstetter
iusNet ErbR 28.08.2023

Eine weitgehende Untätigkeit der Erbenvertretung führt noch nicht zu deren Absetzung durch die Aufsichtsbehörde

Éclairages
Nachlassverwaltung

Eine weitgehende Untätigkeit der Erbenvertretung führt noch nicht zu deren Absetzung durch die Aufsichtsbehörde

Obwohl das Notariat B. seit seiner Einsetzung am 16. Mai 2018 bis zum erstinstanzlichen Urteil vom 22. Dezember 2021 im zweiten Aufsichtsverfahren, somit während mehr als drei Jahren, seine Pflichten als Erbenvertretung in den Nachlässen von E. und F. erwiesenermassen in vielen Teilen nicht erfüllte, erachtete das Obergericht des Kantons Zürich eine Absetzung als nicht gerechtfertigt. Der Beitrag beleuchtet das Institut des Erbenvertreters, das Aufsichtsverfahren und insbesondere die Frage, wann die Absetzung des Erbenvertreters als Ultima Ratio angezeigt ist.
Christine Zemp Gsponer
iusNet ErbR 24.04.2023

Zur «bedingten Klageanerkennung» und zur Gleichbehandlungsklausel im Erbvertrag

Éclairages
Nachlassabwicklung

Zur «bedingten Klageanerkennung» und zur Gleichbehandlungsklausel im Erbvertrag

Die Klageanerkennung nach Art. 241 ZPO ist bedingungsfeindlich. Doch was ist die Rechtsfolge, wenn im Prozess eine Parteierklärung abgegeben wird, die inhaltlich eine Klageanerkennung darstellt, aber ausdrücklich mit einer Bedingung verbunden wurde? Zudem stellte sich die Frage, ob die Erblasserin an die Gleichbehandlungsklausel in einem Erbvertrag, der seit 44 Jahren bestand, gebunden war.
Nicolai Brugger
iusNet ErbR 28.02.2023

Die Auszahlung eines Geldbetrags an einen Erben – Schenkung oder Darlehen?

Éclairages
Nachlassabwicklung

Die Auszahlung eines Geldbetrags an einen Erben – Schenkung oder Darlehen?

Im Verfahren 5A_966/2021 vor dem Bundesgericht standen sich in einer erbrechtlichen Angelegenheit die beiden noch lebenden Kinder (Beschwerdeführer) der Erblasserin und ein Kind (Beschwerdegegner) des vorverstorbenen, dritten Kindes der Erblasserin gegenüber. Umstritten war u.a., ob die Erblasserin ihrem vorverstorbenen Kind ein Darlehen gewährte oder eine nunmehr der Ausgleichung oder Herabsetzung unterliegende Schenkung ausrichtete.
Nicolai Brugger
iusNet ErbR 19.12.2022

Solidarhaftung der Erben für Geldvermächtnisse

Éclairages
Nachlassabwicklung

Solidarhaftung der Erben für Geldvermächtnisse

Nachdem das Barvermächtnis nicht zur Auszahlung gelangt war, klagte die Begünstigte es ein, wobei sie nur eine der beiden Erbinnen ins Recht fasste. Die Kommentierung erläutert anhand des vor diesem Hintergrund gefällten Urteils das Vermächtnis und die diesbezüglichen Besonderheiten der Haftung der Erben, einschliesslich der vom Bundesgericht offengelassenen Frage, ob die Erben auch für Sachlegate solidarisch haften.
Marc’Antonio Iten
iusNet ErbR 19.12.2022

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