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Willensvollstreckung bei Nacherbeneinsetzung

Article Thematique
Nachlassverwaltung
Willensvollstreckung bei Nacherbeneinsetzung
Die Willensvollstreckung bei Nacherbeneinsetzung ist mit besonderen Herausforderungen verbunden. Keine grosse Mühe bereitet in der Regel die Abwicklung der Vorerbschaft. Abgesehen von Inventar und Sicherstellung ist fast alles «business as usual». Spätestens aber dann, wenn der Willensvollstrecker erfährt, dass der Nacherbfall eingetreten ist, stellen sich komplexe Fragen: Wie soll die Herausgabe der Nacherbschaft bewerkstelligt werden? Ist der Willensvollstrecker überhaupt zuständig für die Abwicklung des Nacherbfalls? Oder ist für die Auslieferung der Erbschaft an die Nacherben die Vorerbin und deren eigener Willensvollstrecker verantwortlich? Und wie setzt sich die auszuliefernde Erbschaft nach unter Umständen vielen Jahren zusammen? Diesen Fragen geht Dr. Marc’Antonio Iten in seinem hier als Videoaufzeichnung zur Verfügung gestellten Referat anlässlich des Schulthess Forum Erbrecht 2024 vom 19. März 2024 nach und teilt dabei wertvolle Handlungsempfehlungen, die sich in der Praxis bewährt haben.
Marc’Antonio Iten
iusNet ErbR 25.06.2024

Focus

Nichteröffnung von zwei handschriftlichen Dokumenten

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Das Erbschaftsamt eröffnete dem Begünstigten C. mit Verfügung vom 1. Mai 2024 eine eigenhändige letztwillige Verfügung der Erblasserin. In der Verfügung hielt es des Weiteren fest, dass zwei weitere handschriftliche Dokumente mit Datum 23. Juni 2016 vorliegen würden. Da diese gemäss Auskunft der gesetzlichen Erben vom Ehemann der B. und nicht von ihr selbst geschrieben und unterzeichnet worden seien und zudem den Zusatz «Entwurf» trügen, könnten keine Testamente vorliegen und seien die Dokumente dem C. als erwähntem Begünstigten nicht förmlich zu eröffnen. Mit Beschwerde verlangt A., die C. als Betrieb führt, u.a. die förmliche Eröffnung.
iusNet ErbR 24.10.2024

Vorfrageweise Überprüfung der Eheungültigkeit / Erbeinsetzung (Auslegung eines Testaments)

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Die Ehefrau A. und die Nachkommen des Erblassers stehen sich in einer erbrechtlichen Auseinandersetzung gegenüber. Die Nachkommen bestreiten insbesondere die Erbenstellung von A. Sie machen einerseits geltend, es sei von der Ungültigkeit der Eheschliessung zwischen A. und dem Erblasser auszugehen; anderseits bringen sie vor, der Erblasser habe sie in seinem Testament aus dem Jahr 2001 mit den Worten «Erbberechtigt sind meine Kinder, B., C., D., E.» als Erben eingesetzt und der nicht genannten A. komme bloss virtuelle bzw. mangels rechtzeitig erhobener Herabsetzungsklage gar keine Erbenstellung zu.
iusNet ErbR 27.11.2024

Anspruchsreihenfolge, wenn mehr als ein Erbe die Zuweisung eines landwirtschaftlichen Grundstückes verlangt

Jurisprudence
Liegenschaften in der Erbteilung
Der 2015 verstorbene F. hinterliess seine Ehefrau und neun Nachkommen, unter ihnen A. und B8. Im Nachlass von F. befindet sich u.a. das in der Landwirtschaftszone gelegene Grundstück Nr. 0001, welches sowohl A. als auch B8 für sich beanspruchen. Beide sind Eigentümer von einem landwirtschaftlichen Betrieb. Die Liegenschaft Nr. 0001 liegt dabei zwischen den Grundstücken Nr. 0004 von A. und Nr. 0003 von B8. Das Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden entschied u.a., dass das Grundstück Nr. 0001 B8 zugewiesen wird. A. erhob gegen diesen Entscheid Berufung an das Obergericht.
iusNet ErbR 27.11.2024

Mündliches Testament / Schutzwürdiges Interesse

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
F. verstarb im Juni 2024. Mit Gesuch vom 19. Juli 2024 beantragten die Eheleute A. und B. bei der Justice de Paix die Registrierung eines handgeschriebenen, unterschriebenen und vom selben Tag datierenden, in Spanien verfassten Briefes mit der Überschrift «Letzter Wille und mündliches Testament von Pater F.» als Testament. Die Justice de Paix wies das Gesuch wegen Verletzung der Pflicht zur unverzüglichen Niederschrift und Weiterleitung ab. Dagegen wehren sich A. und B. mit Berufung.
iusNet ErbR 08.11.2024

Widerruf einer transmortalen Vollmacht durch einen von mehreren Erben nach Klageanhebung

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
Im Streit um die Frage, ob die Tochter des Erblassers die Klage auf Herausgabe von Aktien mit Vertretungswirkung für sämtliche Erben eingeleitet hatte, blieb das Obergericht nach der Rückweisung durch das Bundesgericht auch bei Berücksichtigung der Generalvollmacht des Erblassers an seine Tochter dabei, dass die Vorinstanz richtigerweise auf Klageabweisung mangels Aktivlegitimation hätte erkennen müssen. Gegen dieses Urteil erhoben die Kläger ein weiteres Mal Beschwerde an das Bundesgericht.
iusNet ErbR 08.11.2024

Beschwerde einer Steuerpflichtigen gegen die für das «inventaire au décès» in Rechnung gestellten Gebühren

Jurisprudence
Erbschaftssteuer
B. hinterliess seine Ehefrau A. sowie drei Töchter aus einer früheren Ehe. Mit Erbschaftssteuerrechnung vom 19. November 2020 betreffend die Erbengemeinschaft von B. wies die Steuerbehörde A. vom steuerbaren Gesamtbetrag einen Anteil zu und auferlegte ihr entsprechend ihrem Anteil an den Gebühren für das amtliche Inventar (inventaire au décès) Kosten in Höhe von CHF 1837.50. A. rügt, bei der Ermittlung des Nettonachlassvermögens und damit der Basis für die Berechnung der Inventargebühr seien zu Unrecht nicht mehr einbringliche Forderungen berücksichtigt sowie die AG im Nachlass zu hoch bewertet worden.
iusNet ErbR 24.10.2024

Vorsorgliche Massnahmen zur Sicherung eines Quoten- bzw. Pflichtteilsvermächtnisses

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
F. setzte mit Testament seine Kinder auf den Pflichtteil, entzog ihnen die Erbenstellung und verfügte, dass ihnen der Pflichtteil als Vermächtnis in Geld oder nach Wahl seiner als Alleinerbin eingesetzten Ehefrau auch durch Zuweisung von Nachlassgegenständen zukommen sollte. Nach dem Tod von F. beantragten seine Kinder vorsorgliche Massnahmen nach Art. 261 ff. ZPO zur Sicherung ihrer Forderung. Die Vorinstanz wies das Gesuch ab mit der Begründung, Geldlegate könnten aufgrund des Vorbehalts von Art. 269 lit. a ZPO nicht mittels vorsorglicher Massnahmen gemäss Art. 261 ff. ZPO gesichert werden.
iusNet ErbR 24.10.2024

Der nachlässige Testator und die unerwünschte Ersatzerbin

Éclairages
Nachlassabwicklung
E hinterliess als gesetzliche Erben seine Ehefrau A und die gemeinsame Tochter B. Im Testament hatte E seine Ex-Frau F als Alleinerbin und deren Tochter als Ersatzerbin eingesetzt. In ihrer Berufung gegen das Urteil der Justice de Paix (Testamentseröffnungsbehörde) beantragten A und B die Absetzung der Erbschaftsverwaltung sowie die materielle Beurteilung ihrer Stellung als Alleinerbinnen im Nachlass von E.
Désirée von Grünigen
iusNet ErbR 28.10.2024

Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB)

Législation
Vorsorge- und Nachlassplanung
Liegenschaften in der Erbteilung
Mit der Motion «Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+» wurde der Bundesrat beauftragt, bis spätestens Ende 2025 einen Entwurf für eine Teilrevision des BGBB auszuarbeiten. Am 27. September 2024 hat der Bundesrat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Mit der Vorlage werden namentlich drei Ziele verfolgt, nämlich die Stärkung der Selbstbewirtschaftung, der Stellung von Ehegattinnen und -gatten sowie des Unternehmertums. Mit Blick auf den Erbfall und die Nachlassplanung sind insbesondere zwei der vorgeschlagenen Neuerungen erwähnenswert: die Erhöhung des Anrechnungswerts von wesentlichen Investitionen und die Ermöglichung der Realteilung grosser Gewerbe.
iusNet ErbR 28.10.2024

Revue de presse

Prozessrechtliche Fragen
Systematische Überlegungen | Historische Überlegungen | Mögliche Konsequenzen
Art. 49 SchKG (Betreibungsort der Erbschaft) im Kontext von Solidar- und Gesamthaftung
Nachlassverwaltung
Vorerbschaftssystem | Vorversterbensregelung | Pflichtteil
Le prédécès et ses avatars
Prozessrechtliche Fragen
Erbeinsetzungsvertrag | Vermächtnisvertrag | Erbrechtsrevision
Die Anfechtungsklage bei erbvertragswidrigen Verfügungen (gemäss revidiertem Art. 494 Abs. 3 ZGB)

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