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Die Gefahr von Interessenkonflikten präsumtiver Erben im Kontext des Vorsorgeauftrags

Article Thematique
Vorsorge- und Nachlassplanung
Die Gefahr von Interessenkonflikten präsumtiver Erben im Kontext des Vorsorgeauftrags
Dem Vorsorgeauftrag kommt auch erbrechtliche Relevanz zu. Er ergänzt letztwillige Verfügungen, indem vermögens- und persönlichkeitsrechtliche Angelegenheiten schon zu Lebzeiten geregelt werden. Dies kann den Nachlass beeinflussen und birgt Konflikte, wenn präsumtive Erben als Beauftragte eingesetzt werden.
Numa Tschopp
iusNet ErbR 23.12.2024

Focus

Tötung auf Verlangen - Erbunwürdigkeit?

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Der zuständige Friedensrichter entschied, dass die verstorbene F. nicht auf dem Erbschein der ebenfalls verstorbenen P. aufgeführt werde. Er erwog, dass gemäss den ihm zur Kenntnis gebrachten Umständen P. vor F. verstorben sei. F. habe sich aber trotz der besonderen Umstände durch die Tötung ihrer Partnerin P. als Erbin von P. erbunwürdig gemacht. Die Bestimmung im Erbvertrag zwischen P. und F., wonach P. die F. als Erbin zu 5/8 einsetzte, sei daher nicht zu berücksichtigen. Gegen diesen Entscheid erhob die Tochter von F. Beschwerde.
iusNet ErbR 12.12.2024

Registriertes Treuunternehmen (FL): Das Bundesgericht klärt wichtige Fragen – auch mit Blick auf Trusts im Nachlass

Jurisprudence
Strukturiertes Vermögen
Der 2013 verstorbene G.A. hinterliess als Erben seine Kinder A.A., B.A. und C.A. sowie drei Kinder, D.D., E.D. und F.D., einer vorverstorbenen Tochter. Die Erben einigten sich zunächst im Rahmen eines Vergleichs auf die Teilung des Nachlasses. Später wurde festgestellt, dass G.A. bis zu seinem Tod einziger Begünstigter eines von ihm gegründeten liechtensteinischen Registrierten Treuunternehmens war. Als Begünstigte nach seinem Tod waren B.A. und C.A. bezeichnet. D.D., E.D. und F.D. beantragen die Feststellung, dass das Vermögen des Treuunternehmens in den Nachlass falle, sowie die Zuweisung dieser Vermögenswerte im Sinne einer Nachteilung, eventualiter sei festzustellen, dass die Zuwendungen von G.A. an das Trust Reg. I zulasten von B.A. und C.A. ausgleichungspflichtig seien.
iusNet ErbR 04.02.2025

Anfechtungsklage nach Art. 494 Abs. 3 ZGB / Litispendenz (Entscheid des Bundesgerichts)

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen
Die Parteien stehen sich in einem Streit um die Gültigkeit von nach Abschluss eines Erbvertrags errichteten Testamenten gegenüber. Nachdem sie auf die erneute Ansetzung einer zuvor mehrfach verschobenen Schlichtungsverhandlung verzichtet hatten, schrieb die Schlichtungsbehörde das Verfahren infolge Gegenstandslosigkeit ab. Das erstinstanzliche Gericht wies die in der Folge erhobene Klage ab. Nach erfolgloser Berufung erheben die Kläger Beschwerde an das Bundesgericht. Sie werfen den Vorinstanzen vor, zu Unrecht davon ausgegangen zu sein, dass die Rechtshängigkeit nicht mit Einreichung des Schlichtungsgesuchs am 10. Dezember 2019, sondern erst mit der Eingabe vom 23. April 2021 beim erstinstanzlichen Gericht begründet worden sei und die Klage daher verwirkt gewesen sei.
iusNet ErbR 30.01.2025

Internationale Zuständigkeit ratione loci / Wohnsitz

Jurisprudence
Internationales Erbrecht
Der im Juli 2022 verstorbene K. hinterliess drei Kinder, E., F. und G., aus einer geschiedenen Ehe sowie vier Kinder, A., B., C. und D., aus der Beziehung mit I., die er mit Verfügung von Todes wegen als «légataire universelle» eingesetzt hatte. Seit 2017 war er mit H. verheiratet, mit der er zunächst in seiner Eigentumswohnung in W. (Schweiz) wohnte. Im November 2020 kaufte er eine kleine Wohnung in U. (Frankreich), wo H. ab Januar 2022 ihren offiziellen Hauptwohnsitz hatte. Nach dem Tod von K. entbrannte unter den Genannten ein Streit, welcher Staat für dessen Nachlass zuständig sei.
iusNet ErbR 30.01.2025

Einseitige Aufhebung eines Verpfründungsvertrags

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen
A.A. und H.C. sind die Töchter der 2011 bzw. 2013 verstorbenen Eheleute F.F. und G.F. A.A. ist die Mutter von B.A. H.C. verstarb im April 2013 und hinterliess ihren Ehemann C.C. sowie die Kinder D.C. und E.C. 1998 hatten F.F. und G.F. mit H.C. und C.C. einen Verpfründungsvertrag geschlossen, wonach das Ehepaar C. die Verpflichtung übernahm, für den lebenslangen Unterhalt von F.F. und G.F. zu sorgen, und die Eheleute F. ihrer Tochter H.C. gegenleistungshalber mehrere Immobilien als von der Ausgleichungspflicht befreiten Erbvorbezug übertrugen. Mit Testament von 2012 erklärte G.F., sie hebe den Vertrag von 1998 einseitig auf. Sie unterstellte den Erbvorbezug der Ausgleichung, setzte H.C. auf den Pflichtteil und wies die verfügbare Quote B.A. zu. C.C., D.C. und E.C. klagten auf Feststellung der Nichtigkeit des Testaments.
iusNet ErbR 20.01.2025

Händerung infolge Auflösung einer Erbvorbezugsgemeinschaft – Aufschub der Grundstückgewinnsteuer?

Jurisprudence
Erbschaftssteuer
A. hat einen hälftigen Anteil am Grundstück B. – wie seine Schwester die andere Hälfte – zu 1/8 durch Erbgang von seiner verstorbenen Mutter, zu 1/8 durch Erbverzicht des Vaters auf seinen Anteil am Nachlass der Mutter und zu ¼ durch Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft von seinem Vater erworben. Im Juli 2016 übertrug A. seinen Gesamthandanteil seiner Schwester, wobei der Kaufpreis durch Übernahme der Hypothek sowie Zahlung der Herausschuld getilgt wurde. Streitig ist, ob die Steuerverwaltung die Grundstückgewinnsteuer für den Eigentümerwechsel am Viertel, den A. durch Erbvorbezug erworben hat, zu Unrecht nicht aufgeschoben hat.
iusNet ErbR 20.01.2025

Absetzung des Willensvollstreckers: Zuständigkeit

Jurisprudence
Nachlassverwaltung
Mit Aufsichtsbeschwerde ersuchten die Söhne A. und B. des verstorbenen D. um sofortige Absetzung ihres Onkels C. als Willensvollstrecker. Sie werfen C. vor, er habe durch den Verkauf von Aktien im Nachlass an sich selbst seine Kompetenzen überschritten. Zudem habe er seine Pflichten verletzt, indem er sie entgegen der testamentarisch festgelegten Verpflichtung vor dem Verkauf nicht angehört habe. Aufgrund dieser und weiterer Handlungen sei auch das Vertrauensverhältnis zerrüttet. Das Kantonsgericht hob die erstinstanzlich verfügte Absetzung von C. auf mit der Begründung, die Vorinstanz habe ihre sachliche Zuständigkeit zu Unrecht als gegeben erachtet. Zu Recht?
iusNet ErbR 19.12.2024

Der nachlässige Testator und die unerwünschte Ersatzerbin

Éclairages
Nachlassabwicklung
E hinterliess als gesetzliche Erben seine Ehefrau A und die gemeinsame Tochter B. Im Testament hatte E seine Ex-Frau F als Alleinerbin und deren Tochter als Ersatzerbin eingesetzt. In ihrer Berufung gegen das Urteil der Justice de Paix (Testamentseröffnungsbehörde) beantragten A und B die Absetzung der Erbschaftsverwaltung sowie die materielle Beurteilung ihrer Stellung als Alleinerbinnen im Nachlass von E.
Désirée von Grünigen
iusNet ErbR 28.10.2024

«Kleine BGG-Revision» – Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Législation
Prozessrechtliche Fragen
Die umfassende Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) mit dem Ziel, die Über- und Fehlbelastung des Bundesgerichts zu korrigieren und bestehende Rechtsschutzlücken zu schliessen, fand 2020 in den Räten keine Mehrheit. Nun will der Bundesrat die fachlich sinnvollen und politisch unbestrittenen Aspekte aus der gescheiterten Revision umsetzen. Anfang Dezember 2024 schickte er die Vorlage zur «kleinen BGG-Revision» in Vernehmlassung. Mit der Reform soll die Rechtslage verbessert und damit die Rechtssicherheit gestärkt werden.
iusNet ErbR 19.12.2024

Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB)

Législation
Vorsorge- und Nachlassplanung
Liegenschaften in der Erbteilung
Mit der Motion «Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+» wurde der Bundesrat beauftragt, bis spätestens Ende 2025 einen Entwurf für eine Teilrevision des BGBB auszuarbeiten. Am 27. September 2024 hat der Bundesrat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Mit der Vorlage werden namentlich drei Ziele verfolgt, nämlich die Stärkung der Selbstbewirtschaftung, der Stellung von Ehegattinnen und -gatten sowie des Unternehmertums. Mit Blick auf den Erbfall und die Nachlassplanung sind insbesondere zwei der vorgeschlagenen Neuerungen erwähnenswert: die Erhöhung des Anrechnungswerts von wesentlichen Investitionen und die Ermöglichung der Realteilung grosser Gewerbe.
iusNet ErbR 28.10.2024

Revue de presse

Vorsorge- und Nachlassplanung, Prozessrechtliche Fragen
Aufgeschobene Erbteilung | Eigenständige Erbfälle | Verfügungen von Todes wegen
Prozessuale und planerische Herausforderungen bei Ehegatten-Doppelnachlässen
Nachlassverwaltung, Nachlassabwicklung
Betreibung gegen eine unverteilte Erbschaft | Nachlassregelung | Nachlassfunktionen
Les fonctions successorales en droit des poursuites
Erbschaftssteuer
Zukunftssteuer | Rückwirkung | Ungültigkeitsgründe
Teilungültigkeitserklärung von eidgenössischen Volksinitiativen

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