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Michael Fischer

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Michael Fischer
Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, TEP

Michael Fischer berät Privatpersonen in nationalen und internationalen Steuerangelegenheiten, in der Nachlassplanung und im Zusammenhang mit philanthropischen Projekten. Er ist ein anerkannter Experte auf dem Gebiet der steuerlichen Behandlung von Trusts und anderen Strukturen. Weiter begleitet er Familienunternehmen und Family Offices in rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten.

Michael Fischer ist regelmässig Referent an Tagungen und Kongressen. Er unterrichtet internationales Steuerrecht bei EXPERTsuisse (Lehrgang für dipl. Steuerexperten), wo er Leiter des Moduls Internationales Steuerrecht ist.

Er studierte an den Universitäten Zürich und Wien sowie an der London School of Economics. Seit 2002 ist er Rechtsanwalt und seit 2010 diplomierter Steuerexperte. Vor der Gründung von Fischer Ramp Buchmann AG war Michael Fischer während 13 Jahren Mitarbeiter und Partner einer internationalen Schweizer Kanzlei in London (2003 bis 2006) und in Zürich (ab 2006).

Publikationen (Auswahl):

  • Trusts und die Verrechnungssteuer – Wer hat Anspruch auf die Rückerstattung? SteuerRevue 2021, S. 422 ff. 
  • Vorsicht bei der fortgesetzten Erbengemeinschaft, Michael Fischer/Samuel Ramp, NZZ vom 25. Januar 2021, S. 9
  • Trusts and Swiss withholding tax – who gets to claim reimbursement, and trustees as future paying agents? Trusts & Trustees 27/2020, S. 620 ff.
  • §§ 10 und 11, in: Martin Zweifel/Michael Beusch/Silvia Hunziker (Hrsg.), Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht – Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, Basel 2020
  • Rückerstattung der Verrechnungssteuer – Es tut sich was, Michael Fischer/Samuel Ramp, Expert Focus 2018, S. 649 ff. 
  • Repetitorium Obligationenrecht Allgemeiner Teil, Michael Fischer/Martin Aebi, 4. Aufl., Zürich 2018 
  • Steuerdaten auf Reisen – Der Informationsaustausch hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt, NZZ vom 2. Juli 2018, S. 11
  • Der Trust passt nicht, Michael Fischer/Natalie Peter, NZZ vom 24. Mai 2018, S. 9

Éclairages

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Der Schweizer Trust im Vorentwurf – eine Auslegeordnung

Der Vorentwurf enthält eine konzise, gut lesbare Rechtsgrundlage für die Einführung eines Trusts. Die scheinbare Einfachheit birgt aber auch das Risiko, dass Strukturen geschaffen werden, die den Praxistest möglicherweise nicht...
iusNet ErbR 26.04.2022