Was ist die Funktion der vom Gesetzgeber, streng dem Gesetzeswortlaut folgend, einzig für testamentarisch eingesetzte Erbinnen und Erben vorgesehenen Bescheinigung, die noch dazu die Rechtslage lediglich unter Vorbehalt der erbrechtlichen Klagen feststellt? Ist eine Erbenbescheinigung überhaupt notwendig, um das Nachlassvermögen unter den Erben zu teilen, und unter welchen Voraussetzungen wird eine Erbenbescheinigung ausgestellt resp. nicht ausgestellt? Diesen und weiteren Fragen zur Erbenbescheinigung geht der Fachbeitrag nach.