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Interkantonale Steuerausscheidung bei der Erbschaftssteuer – ein Überblick

Interkantonale Steuerausscheidung bei der Erbschaftssteuer – ein Überblick

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Erbschaftssteuer

Interkantonale Steuerausscheidung bei der Erbschaftssteuer – ein Überblick

1. Steuerhoheit und Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung

Die Kompetenz zur Erhebung von Erbschafts- und Schenkungssteuern ist in der Schweiz den Kantonen vorbehalten (Art. 3 i.V.m. 128 ff. BV). Mit Ausnahme der Kantone Schwyz und Obwalden erheben alle Kantone eine Erbschaftssteuer. 1 Im Gegensatz zu den direkten Steuern sind die Erbschafts- und Schenkungssteuern in der Schweiz allerdings nicht harmonisiert, womit jeder Kanton sein eigenes Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht hat. Überschneidungen sind im interkantonalen Verhältnis entsprechend nicht auszuschliessen. Gestützt auf das verfassungsrechtliche Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung (Art. 127 Abs. 3 BV) erfolgt die Zuteilung der Besteuerungsrechte anhand der vom Bundesgericht in langjähriger Rechtsprechung entwickelten Kollisionsnormen, welche für die Kantone massgebend sind (siehe Ziff. 3). 2

2. Anknüpfungspunkte der Erbschaftssteuerpflicht

In persönlicher bzw. wirtschaftlicher Hinsicht setzt die Steuerpflicht einen bestimmten Bezug zum jeweiligen Gemeinwesen voraus. Im interkantonalen Verhältnis kommen nur der letzte Wohnsitz des Erblassers (subsidiär der Ort der Eröffnung des Nachlasses) und...

iusNet ErbR 30.10.2023

 

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