iusNet

Erbrecht > Kommentierung

Eine weitgehende Untätigkeit der Erbenvertretung führt noch nicht zu deren Absetzung durch die Aufsichtsbehörde

Éclairages
Nachlassverwaltung

Eine weitgehende Untätigkeit der Erbenvertretung führt noch nicht zu deren Absetzung durch die Aufsichtsbehörde

Obwohl das Notariat B. seit seiner Einsetzung am 16. Mai 2018 bis zum erstinstanzlichen Urteil vom 22. Dezember 2021 im zweiten Aufsichtsverfahren, somit während mehr als drei Jahren, seine Pflichten als Erbenvertretung in den Nachlässen von E. und F. erwiesenermassen in vielen Teilen nicht erfüllte, erachtete das Obergericht des Kantons Zürich eine Absetzung als nicht gerechtfertigt. Der Beitrag beleuchtet das Institut des Erbenvertreters, das Aufsichtsverfahren und insbesondere die Frage, wann die Absetzung des Erbenvertreters als Ultima Ratio angezeigt ist.
Christine Zemp Gsponer
iusNet ErbR 24.04.2023

Zuteilungskompetenz des Erbteilungsgerichts – Auswirkungen der neuen bundesgerichtlichen Praxis

Éclairages
Erbrechtliche Klagen
Nachlassabwicklung

Zuteilungskompetenz des Erbteilungsgerichts – Auswirkungen der neuen bundesgerichtlichen Praxis

Seit BGE 143 II 425 ist das Erbteilungsgericht nicht (mehr) zur Los- und Sachzuweisung nach Ermessen befugt. Der dem Obergericht vorgelegte Erbteilungsfall veranschaulicht, wie die neue Praxis die Erbteilung erschweren und zu Härtefällen führen kann. Die Erwägungen des Obergerichts zeigen aber auch Möglichkeiten auf, wie der gerichtlichen Erbteilung trotz der neuen Praxis zum Durchbruch verholfen werden kann.
Marjolein Bieri
iusNet ErbR 27.10.2020

Die Betreibung gegen den Willensvollstrecker für eine Schuld des Erblassers: Betreibungsort und notwendiger Inhalt des Zahlungsbefehls

Éclairages
Nachlassabwicklung

Die Betreibung gegen den Willensvollstrecker für eine Schuld des Erblassers: Betreibungsort und notwendiger Inhalt des Zahlungsbefehls

Der Gläubiger hat den Willensvollstrecker an dessen Wohnsitz für eine Forderung aus Kaufvertrag gegenüber dem Erblasser betrieben. Das Obergericht des Kantons Zürich hatte sich mit der Frage der örtlichen Zuständigkeit im Betreibungsverfahren auseinanderzusetzen und zugleich zu prüfen, ob die Funktion des Willensvollstreckers als Schuldnerbezeichnung im Zahlungsbefehl aufzuführen ist.
Nicolai Brugger
Shqipe Behluli
iusNet ErbR 24.06.2019