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Rücktritt vom Willensvollstreckermandat

Rücktritt vom Willensvollstreckermandat

Jurisprudence
Nachlassverwaltung

Rücktritt vom Willensvollstreckermandat

A. reichte beim Einzelgericht eine eigenhändige letztwillige Verfügung ihres verstorbenen Lebenspartners B. ein, mit welcher B. A. zur Willensvollstreckerin ernannte. Sie erklärte die Annahme des Mandats. Am 3. März 2020 stellte das Einzelgericht A. ein Willensvollstreckerzeugnis aus. Am 10. März 2020 erhob A. «Berufung Rücktritt Willensvollstreckerin» beim Obergericht. Sie erklärte, aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage zu sein, das Mandat auszuüben. 

Das Obergericht hält vorab fest, dass es zulässig ist, das Willensvollstreckermandat schon vor der amtlichen Mitteilung anzunehmen. Die Ausstellung des Willensvollstreckerzeugnisses durch das Einzelgericht ist nicht zu beanstanden. 

A. macht denn auch nicht geltend, sie sei nicht zur Willensvollstreckerin ernannt worden oder sie habe das Mandat nicht angenommen. Sie möchte vielmehr vom Amt zurücktreten, was nach den analog anzuwendenden Regeln des Auftragsrechts ausser zur Unzeit jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich ist. Die Rücktrittserklärung ist freilich nicht bei der Berufungsinstanz, sondern bei der Aufsichtsbehörde über den Willensvollstrecker – im Kanton Zürich die Eröffnungsbehörde,...

iusNet ErbR 18.12.2020

 

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