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Wiederherstellung der Ausschlagungsfrist aus wichtigem Grund

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen

Wiederherstellung der Ausschlagungsfrist aus wichtigem Grund

Drei Jahre nach dem Tod des Erblassers stellten zwei seiner Söhne ein Gesuch um Wiederherstellung der Frist zur Ausschlagung der Erbschaft und, nachdem dies geschehen sei, Vormerknahme, dass sie die Erbschaft ausgeschlagen hätten. Als wichtigen Grund machen sie geltend, dass die kantonale Steuerverwaltung gegen den Verstorbenen und dessen Ehefrau ein Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahren eingeleitet habe und Nachsteuern in Höhe von mehreren Millionen Franken sowie eine Busse drohten.
iusNet ErbR 12.04.2024

Ermächtigung zur Strafverfolgung eines als Erbenvertreter eingesetzten Notars

Jurisprudence
Nachlassverwaltung

Ermächtigung zur Strafverfolgung eines als Erbenvertreter eingesetzten Notars

Eine Erbin wehrte sich jahrelang gegen die Untätigkeit eines Notars, der als Erbenvertreter den Nachlass der Familie verwaltete. Nachdem einem ersten Aufsichtsverfahren bis vor Bundesgericht kein Erfolg beschieden war, machte sie im Juni 2021 eine zweite Aufsichtsbeschwerde anhängig und erstattete im Oktober 2021 Notar Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung. Das Obergericht verweigerte die Ermächtigung zur Strafverfolgung mit der Begründung, bei den im Aufsichtsverfahren festgestellten Pflichtverletzungen sei von fahrlässigen Versäumnissen auszugehen, weshalb sich mangels Erfüllung des subjektiven Tatbestandselements des Vorsatzes kein ein Anfangsverdacht auf ein strafbares Verhalten herleiten lasse. Zu Recht?
iusNet ErbR 26.02.2024

Absetzung eines Erbenvertreters (Beschwerde gegen Entscheide über vorsorgliche Massnahmen)

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen
Nachlassverwaltung

Absetzung eines Erbenvertreters (Beschwerde gegen Entscheide über vorsorgliche Massnahmen)

A. und B.B. sind die Kinder und Erben von D.B. und E.B. Im Nachlass befinden sich namentlich zwei Aktiengesellschaften. Die Mutter hatte ihre beiden 50%-Anteile an diesen Gesellschaften A. geschenkt. Der Rest der Aktien befindet sich ungeteilt im Nachlass. Im Verlaufe des Erbstreits zwischen A. und B.B. ordneten die kantonalen Behörden eine Sperrung der Hälfte der Einkünfte der Gesellschaften an und setzten C. als Spezialerbenvertreter zur Wahrnehmung der Rechte der Aktien im Nachlass ein. Eine Aufsichtsbeschwerde von B.B. gegen C. wurde erstinstanzlich abgewiesen. Im Rechtsmittelverfahren wurden C. Weisungen erteilt. Dagegen wehrt sich A.
iusNet ErbR 26.02.2024

Schadenersatzforderung der Erbengemeinschaft aus einem Vermögensverwaltungsauftrag

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Erbrechtliche Klagen

Schadenersatzforderung der Erbengemeinschaft aus einem Vermögensverwaltungsauftrag

E. hatte mit Testament seine vier Kinder A., B., C. und D. als Erben zu gleichen Teilen und seine Ehefrau F. als Nutzniesserin am gesamten Nachlassvermögen eingesetzt. C., D., A. und F. erteilten B. den Auftrag, sie im Nachlass von E., insbesondere bezüglich der Anteile von E. an zwei Gesellschaften, zu vertreten. Im Rahmen der Erbteilung macht A. geltend, dass sie und ihre Miterben einen Anspruch gegen B. aus unsorgfältiger Vermögensverwaltung hätten, wovon sie für sich einen Viertel fordert.
iusNet ErbR 06.02.2024

Erbteilung: Teil- oder Zwischenentscheid?

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen
Erbrechtliche Klagen

Erbteilung: Teil- oder Zwischenentscheid?

Die Parteien stehen sich in einem Erbteilungsprozess gegenüber. Der Kläger stellte insb. das Begehren, es sei festzustellen, dass der Nachlass eine hälftige Beteiligung an einer aufgelösten, aber noch nicht liquidierten einfachen Gesellschaft mit ihm beinhalte. Die Berufungsinstanz erwog nach einem Rückweisungsentscheid des Bundesgerichts, dass es keine einfache Gesellschaft gebe, und wies die Sache im Übrigen an die erste Instanz zurück. Das Bundesgericht prüft, ob es bei diesem Entscheid um einen Teilentscheid (Variante des Endentscheids) oder um einen nur unter besonderen Voraussetzungen anfechtbaren Zwischenentscheid handelt.
iusNet ErbR 19.12.2023

Erbenvertretung: Schliesst der verlangte Stundensatz die Erbenvertretung aus?

Jurisprudence
Nachlassverwaltung

Erbenvertretung: Schliesst der verlangte Stundensatz die Erbenvertretung aus?

Das Bezirksgericht setzte G. als Spezialerbenvertreter ein mit der Anweisung, die Aktien der F. AG, deren alleinige Aktionärin eine Erbengemeinschaft ist, zu verwalten. Nachdem sämtliche von ihm eingesetzten Verwaltungsräte der F. AG ihr Amt niedergelegt hatten, trat G. zurück. In der Folge ernannte das Bezirksgericht eine Grosskanzlei als Spezialerbenvertreterin. Dagegen wehren sich zwei der vier Erben. Insbesondere nicht einverstanden sind sie mit den Kosten, die sich aufgrund des Stundensatzes der Mandatsleiterin von CHF 740 abzeichnen.
iusNet ErbR 18.12.2023

Vorsorgliche Massnahmen: Vormerkung einer Verfügungsbeschränkung im Grundbuch

Jurisprudence
Nachlassabwicklung

Vorsorgliche Massnahmen: Vormerkung einer Verfügungsbeschränkung im Grundbuch

Mehr als ein Jahr nach dem Tod des belgischen (und eventuell auch griechischen) Staatsbürgers D.B. wurden dessen Ehefrau und der gemeinsame Sohn von A. darüber informiert, dass zwei Testamente existierten, mit denen A. zum Erben des gesamten Vermögens eingesetzt worden sei. In der Folge wurde auf Gesuch von A. über die zwei Immobilien in der Schweiz die Erbschaftsverwaltung angeordnet und im Grundbuch angemerkt. In Griechenland sind eine Erbschafts- und eine Ungültigkeitsklage hängig. Streitig ist, ob A.s Gesuch um Vormerkung einer Verfügungsbeschränkung im Grundbuch zu Recht abgewiesen wurde.
iusNet ErbR 07.11.2023

Rechtsbegehren bei der Erbteilungsklage (insbesondere Bezifferung)

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen

Rechtsbegehren bei der Erbteilungsklage (insbesondere Bezifferung)

H. hinterliess als gesetzliche Erben seine Kinder F. und G. sowie die Kinder seines vorverstorbenen Sohns J., nämlich A., B., C. und D. Auf die Nachfolgeregelung für das Familienunternehmen hatten sich F., G. und J. in einem Erbvertrag von 2008 mit den Eltern geeinigt, wobei J. gemäss Ziff. 4 dieses Vertrages unentgeltlich Aktien im Besitz seines Vaters übernahm, die ihm in einer späteren Erbteilung als Erbvorbezug angerechnet werden sollten. Nach dem Tod von H. klagen A., B., C. und D. u.a. auf Ungültigerklärung dieser erbvertraglichen Regelung und Teilung. Vor Bundesgericht streitig ist, ob die Vorinstanz zu Recht auf die Berufung von A., B., C. und D. gegen das erstinstanzliche Teilungsurteil nicht eintrat, weil A., B., C. und D. ihre Berufungsanträge nicht bezifferten.
iusNet ErbR 20.10.2023

Unterschriftserfordernis bei eigenhändigen letztwilligen Verfügungen

Jurisprudence
Vorsorge- und Nachlassplanung

Unterschriftserfordernis bei eigenhändigen letztwilligen Verfügungen

C. hinterliess als gesetzliche Erbin ihre Schwester B. Mit einem vollständig eigenhändig verfassten Schriftstück hatte C. ihre Cousine als Erbin und deren Sohn als Ersatzerben eingesetzt. Dieses Dokument hatte C. nicht unterzeichnet. Sie hinterlegte es aber in einem mit «Testament C. [Vor- und Nachname in Grossbuchstaben]» beschrifteten Umschlag beim Erbschaftsamt. Vom Bundesgericht zu entscheiden war, ob das Dokument eine formgültige letztwillige Verfügung ist. Im Vordergrund standen die Fragen, ob die einleitende Selbstnennung dem Unterschriftserfordernis genügt oder ob dieses jedenfalls durch die Aufschrift auf dem Umschlag erfüllt ist.
iusNet ErbR 22.09.2023

Feststellung der Höhe des Nachlasses: Notorische Tatsachen, Entkräftung von Dupliknoven

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen

Feststellung der Höhe des Nachlasses: Notorische Tatsachen, Entkräftung von Dupliknoven

Die Parteien sind die gesetzlichen Erben der 2014 verstorbenen D.; der Kläger A. ist der Sohn der Erblasserin, die Beklagten – B. und C. – sind die Enkel der Erblasserin und Söhne der vorverstorbenen Tochter E. und von deren ebenfalls verstorbenem Ehemann F. Vor Bundesgericht noch streitig ist, ob eine Forderung über CHF 100 000, von der A. behauptet, sie habe D. gegenüber F. aus einem Dienstbarkeitsvertrag zugestanden, in der Erbteilung hätte berücksichtigt werden müssen.
iusNet ErbR 22.09.2023

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