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Anspruch des Willensvollstreckers auf Übertragung der Erbschaftsverwaltung

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung
Nachlassabwicklung

Anspruch des Willensvollstreckers auf Übertragung der Erbschaftsverwaltung

Eine in einem früheren Testament begünstigte Stiftung erhob Einspruch gegen eine Verfügung, mit welcher der mit einem späteren Testament eingesetzten Alleinerbin – eine zu gründenden Stiftung – die Ausstellung eines Erbscheins in Aussicht gestellt wurde, und verlangte erfolgreich die Anordnung der Erbschaftsverwaltung. Die Erbschaftsverwaltung wurde einem Notariat übertragen. Dagegen wehrt sich der vom Erblasser eingesetzte Willensvollstrecker.
iusNet ErbR 17.01.2020

Können Quotenvermächtnisnehmer den Willensvollstrecker wegen Verrechnung eines "übersetzten" Honorars mit Verantwortlichkeitsklage belangen?

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Können Quotenvermächtnisnehmer den Willensvollstrecker wegen Verrechnung eines "übersetzten" Honorars mit Verantwortlichkeitsklage belangen?

Verrechnet der Willensvollstrecker ein übersetztes Honorar, so trifft dies mittelbar auch die Quotenvermächtnisnehmer. Es stellt sich die Frage, ob diese den Willensvollstrecker für ihren Schaden mittels Verantwortlichkeitsklage belangen können.
iusNet ER 15.10.2018

Aufsicht über Willensvollstrecker

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Aufsicht über Willensvollstrecker

Das Kantonsgericht hatte sich im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde mit dem Begehren von Erben um Auszahlung eines Vorschusses durch den Willensvollstrecker zu befassen. Es präzisiert die Rolle des Willensvollstreckers und die Aufgaben der Aufsichtsbehörde.
iusNet ER 25.10.2018

Betreibung gegen den Willensvollstrecker für Forderungen gegen den Erblasser

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Betreibung gegen den Willensvollstrecker für Forderungen gegen den Erblasser

- aktualisiert - 
Eine Betreibung gegen den Willensvollstrecker für Forderungen gegen den Erblasser ist gemäss dem Zürcher Obergericht am Wohnort des Willensvollstreckers anzuheben. Die Funktion des Betriebenen als Willensvollstrecker kann bei der Bezeichnung des Schuldners im Zahlungsbefehl zumindest dann unterbleiben, wenn sie sich zweifelsfrei aus dem Betreibungsbegehren und den anderen Angaben ergibt. – Dieser Entscheid wurde vom Bundesgericht aufgehoben.
iusNet ER 15.10.2018

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