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Abberufung der Willensvollstreckerin: Kognition der Aufsichtsbehörde

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Abberufung der Willensvollstreckerin: Kognition der Aufsichtsbehörde

A.A. und B.A. sind die gesetzlichen Erben von C.A. Die B.A. ist zudem Willensvollstreckerin im Nachlass von C.A. Nachdem die Friedensrichterin als Aufsichtsbehörde über die Willensvollstrecker das Begehren von A.A. um Absetzung von B.A. als Willensvollstreckerin wegen fehlender Informationen abgewiesen hatte, erwog das Kantonsgericht im Rechtsmittelverfahren, die Friedensrichterin sei nicht kompetent gewesen, über den Auskunftsanspruch von A.A. zu entscheiden und hätte aufgrund des unzulässigen Begehrens auch keine Abberufung aussprechen können. Sie hätte daher auf das Gesuch nicht eintreten dürfen. Zu Recht?
iusNet ErbR 17.08.2023

Aufsichtsverfahren gegen den Willensvollstrecker: Strittiger Bezug von Honorarvorschüssen

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Aufsichtsverfahren gegen den Willensvollstrecker: Strittiger Bezug von Honorarvorschüssen

Ein Erbe machte bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde gegen den Willensvollstrecker anhängig und ersuchte u.a. um dessen Absetzung. Gemäss dem Erben sprechen für diese Massnahme mehrere Gründe, von denen jeder für sich allein ausreichend sei. Er stört sich aber insbesondere an den vom Willensvollstrecker bezogenen Honorarvorschüssen, die seines Erachtens auf der Grundlage einer inhaltlich falschen Rechnungsstellung (facturation mensongère) und eines in Anbetracht der ausgeführten Aufgaben und der Ausbildung des Willensvollstreckers zu hohen Stundensatzes sowie für Zeiträume ohne intensive Tätigkeit erfolgten.
iusNet ErbR 28.08.2023

Erbenvertretung: Schliesst der verlangte Stundensatz die Erbenvertretung aus?

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Erbenvertretung: Schliesst der verlangte Stundensatz die Erbenvertretung aus?

Das Bezirksgericht setzte G. als Spezialerbenvertreter ein mit der Anweisung, die Aktien der F. AG, deren alleinige Aktionärin eine Erbengemeinschaft ist, zu verwalten. Nachdem sämtliche von ihm eingesetzten Verwaltungsräte der F. AG ihr Amt niedergelegt hatten, trat G. zurück. In der Folge ernannte das Bezirksgericht eine Grosskanzlei als Spezialerbenvertreterin. Dagegen wehren sich zwei der vier Erben. Insbesondere nicht einverstanden sind sie mit den Kosten, die sich aufgrund des Stundensatzes der Mandatsleiterin von CHF 740 abzeichnen.
iusNet ErbR 18.12.2023

Absetzung eines Erbenvertreters (Beschwerde gegen Entscheide über vorsorgliche Massnahmen)

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Nachlassverwaltung

Absetzung eines Erbenvertreters (Beschwerde gegen Entscheide über vorsorgliche Massnahmen)

A. und B.B. sind die Kinder und Erben von D.B. und E.B. Im Nachlass befinden sich namentlich zwei Aktiengesellschaften. Die Mutter hatte ihre beiden 50%-Anteile an diesen Gesellschaften A. geschenkt. Der Rest der Aktien befindet sich ungeteilt im Nachlass. Im Verlaufe des Erbstreits zwischen A. und B.B. ordneten die kantonalen Behörden eine Sperrung der Hälfte der Einkünfte der Gesellschaften an und setzten C. als Spezialerbenvertreter zur Wahrnehmung der Rechte der Aktien im Nachlass ein. Eine Aufsichtsbeschwerde von B.B. gegen C. wurde erstinstanzlich abgewiesen. Im Rechtsmittelverfahren wurden C. Weisungen erteilt. Dagegen wehrt sich A.
iusNet ErbR 26.02.2024

Ermächtigung zur Strafverfolgung eines als Erbenvertreter eingesetzten Notars

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Ermächtigung zur Strafverfolgung eines als Erbenvertreter eingesetzten Notars

Eine Erbin wehrte sich jahrelang gegen die Untätigkeit eines Notars, der als Erbenvertreter den Nachlass der Familie verwaltete. Nachdem einem ersten Aufsichtsverfahren bis vor Bundesgericht kein Erfolg beschieden war, machte sie im Juni 2021 eine zweite Aufsichtsbeschwerde anhängig und erstattete im Oktober 2021 Notar Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung. Das Obergericht verweigerte die Ermächtigung zur Strafverfolgung mit der Begründung, bei den im Aufsichtsverfahren festgestellten Pflichtverletzungen sei von fahrlässigen Versäumnissen auszugehen, weshalb sich mangels Erfüllung des subjektiven Tatbestandselements des Vorsatzes kein ein Anfangsverdacht auf ein strafbares Verhalten herleiten lasse. Zu Recht?
iusNet ErbR 26.02.2024

Legitimation des Willensvollstreckers zur Erhebung von Rechtsmitteln gegen Testamentseröffnungsverfügungen und Erbbescheinigungen

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Legitimation des Willensvollstreckers zur Erhebung von Rechtsmitteln gegen Testamentseröffnungsverfügungen und Erbbescheinigungen

In zwei Entscheiden äussert sich das Obergericht ZH zur Legitimation des Willensvollstreckers zur Erhebung von Rechtsmitteln gegen Testaments­eröffnungsverfügungen und Erbbescheinigungen. Im ersten Fall machte die Berufungsklägerin geltend, sie sei von der Erblasserin unter Verwendung des Worts «Verwalterin» als Willensvollstreckerin eingesetzt worden. Im zweiten Fall machte der Willensvollstrecker geltend, der vorverstorbene Ehemann habe die Erblasserin als Vorerbin des den Pflichtteil seiner Kinder übersteigenden Anteils eingesetzt und seine Kinder G. und H. aus erster Ehe als Nacherben der die Pflichtteile übersteigenden Erbschaft, weshalb nicht nur der Tochter der Erblasserin, sondern auch G. und H. ein Erbschein hätte in Aussicht gestellt werden sollen.
iusNet ErbR 20.03.2024

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