Das Zürcher Obergericht hatte sich im Rahmen der Frage der örtlich und sachlich für die Testamentseröffnung zuständigen Behörde mit der Bestimmung des Wohnsitzes eines Schweizers zu befassen, der in den USA gelebt hatte, jedoch zur Behandlung seiner Krankheit in die Schweiz zurückgereist und dort verstorben war.
Einsprache- und Äusserungsmöglichkeit zum öffentlichen Inventar
Das Bundesgericht befasst sich in diesem Entscheid mit der Frage, ob die bundesrechtlichen Vorschriften zum öffentlichen Inventar und das rechtliche Gehör verletzt werden, wenn ein aufgrund von Änderungs- und Ergänzungsanträgen von Erben erstellter Nachtrag zum Inventar vor Ansetzung der Frist zur Ausschlagung nicht zur Einsicht aufgelegt wird.
Das öffentliche Inventar soll den Erben eine verlässliche Grundlage für ihren Entscheid bezüglich Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sein. Das Zürcher Obergericht äussert sich zu den diesbezüglichen gesetzlichen Anforderungen und zu den Konsequenzen im Falle der Mangelhaftigkeit.
Betreibung für eine Forderung der Erbengemeinschaft
Anlass zur Beschwerde gab die von einer Erbengemeinschaft angehobene Betreibung. Das Kantonsgericht äussert sich zur Betreibungsfähigkeit der Erbschaft sowie zu den wesentlichen Angaben im Zahlungsbefehl und den Folgen bei deren Fehlen bzw. Mangelhaftigkeit.