Die Ehegatten N. und O. hatten für den Fall des Vorversterbens von O. mit Erbvertrag u.a. vereinbart, dass eine bestimmte Liegenschaft nach dem Tod von N. an die Erben von O. gehen sollte. Nach dem Tod von O. verfasste N. ein Testament, in dem sie ebendiese Liegenschaft A. vermachte. Nach dem Tod von N. verlangte B., ein Neffe von O., mit Klage die Ungültigerklärung und Aufhebung des Testaments. Die erste Instanz hiess die Klage insoweit gut. Dagegen erhob A. Berufung. Er macht geltend, B. habe die falsche Klage erhoben, weshalb diese hätte abgewiesen werden müssen.