Die Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts brachte auch die Einführung einer neuen Kostenregelung, welche das finanzielle Risiko der Führung von Zivilprozessen in bisher in keinem Kanton bestehende Höhe getrieben und die Prozessführung für den Mittelstand, welcher nicht von der unentgeltlichen Rechtspflege profitieren kann, sehr stark erschwert. Nun liegt die Vorlage zur Revision dieser unbefriedigenden Kostensituation vor. Doch bringt sie wirklich die erhoffte Verbesserung?