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Anforderung an eine Prozessvollmacht

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Anforderung an eine Prozessvollmacht

Der 2023 verstorbene E. hinterliess als gesetzliche Erben C., A. und D. Mit Urteil vom Februar 2024 eröffnete die Vorinstanz ein Testament des Erblassers und ordnete das von einem Erben beantragte öffentliche Inventar an. Gegen dieses Urteil reichte B. für A. eine gegen gegen die Anordnung des öffentlichen Inventars gerichtete Berufung ein. Das Obergericht setzte A. in der Folge eine Nachfrist von 10 Tagen, um eine Vollmacht zur Prozessführung einzureichen. Diese ging innert der Frist nicht ein. Stattdessen verwies B. auf eine in den vorinstanzlichen Akten liegende Vertretungsvollmacht.
iusNet ErbR 21.08.2024

Absetzung des Willensvollstreckers (Aufsichtsverfahren) / Vorsorgliche Massnahme

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Absetzung des Willensvollstreckers (Aufsichtsverfahren) / Vorsorgliche Massnahme

A. ist der Ehemann der 2018 verstorbenen Erblasserin D., B. und C. sind die Söhne von D. aus einer früheren Ehe. A. fungiert als Willensvollstrecker im Nachlass von D. Im Oktober 2023 ersuchten B. und C. um Absetzung von A. als Willensvollstrecker. Dabei stellten sie auch den Antrag, dass A. superprovisorisch zu verbieten sei, ohne vorgängige ausdrückliche Zustimmung von B. und C. Transaktionen jedweder Art aus dem Nachlassvermögen vorzunehmen. Gegen das von der Aufsichtsbehörde in der Folge als vorsorgliche Massnahme angeordnete Verfügungsverbot erhebt A. Beschwerde.
iusNet ErbR 21.08.2024

Absetzung des Willensvollstreckers: Prüfungsbefugnis der Aufsichtsbehörde

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Absetzung des Willensvollstreckers: Prüfungsbefugnis der Aufsichtsbehörde

Mit Beschwerde an die Aufsichtsbehörde ersuchten die beiden Söhne des verstorbenen G. um sofortige Absetzung ihres Onkels A. als Willensvollstrecker im Nachlass von G. Soweit ersichtlich, soll A. in Auslegung des Testaments zu seinen Gunsten Aktien aus dem Nachlass an sich selbst verkauft haben. Der Einzelrichter setzte A. mit Verfügung vom 7. November 2022 mit sofortiger Wirkung als Willensvollstrecker ab. Mit Berufung an das Kantonsgericht verlangt A. die Aufhebung dieser Verfügung mit der Begründung, die Vorinstanz habe ihre sachliche Zuständigkeit zu Unrecht als gegeben erachtet.
iusNet ErbR 26.08.2024

Herabsetzungsklage: Ermittlung der Aktivlegitimation

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Herabsetzungsklage: Ermittlung der Aktivlegitimation

G. und dessen zweite Ehefrau F. hatten mit Ehe- und Erbvertrag Gütertrennung vereinbart und gegenseitig auf ihre Erb- und Pflichtteilsansprüche im Nachlass des anderen verzichtet. Im Sinne letztwilliger Verfügungen wegen setzte G. seine Kinder aus erster Ehe auf den Pflichtteil; die verfügbare Quote richtete er als Vermächtnis dem I. aus. Nach dem Tod von G. erhoben die Kinder von G. eine Herabsetzungsklage und forderten insbesondere, F. sei zu verpflichten, ihnen mehrere Millionen Franken zu bezahlen.
iusNet ErbR 26.08.2024

Berechnung des Endes von Monatsfristen – Bundesgericht klärt Auslegung der Absätze 1 und 2 von Art. 142 ZPO

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Berechnung des Endes von Monatsfristen – Bundesgericht klärt Auslegung der Absätze 1 und 2 von Art. 142 ZPO

A.A. reichte am 12. Mai 2022 gegen seine Geschwister betreffend Erbteilung/Herabsetzung Klage ein. Der erstinstanzliche Richter trat auf diese nicht ein mit der Begründung, A.A. sei die Klagebewilligung am 26. Januar 2022 zugegangen, weshalb sich die Klageeinreichung vom 12. Mai 2022 gestützt auf das Europäische Übereinkommen über die Berechnung von Fristen als verspätet erweise. Das Kantonsgericht bestätigte diesen Entscheid. Zu Recht?
iusNet ErbR 27.08.2024

Nachweis der Einhaltung der Berufungsfrist

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen

Nachweis der Einhaltung der Berufungsfrist

Mit A. am 16. Mai 2023 zugestelltem Urteil erklärte das erstinstanzliche Gericht A. im Nachlass von C. für erbunwürdig. Weiter erklärte es B. als alleinige Erbin von C. Gegen diesen Entscheid erhob A. Berufung. Auf diese trat das Kantonsgericht mit Entscheid vom 9. November 2023 infolge Verspätung nicht ein. Es erwog, die Berufungsfrist habe am 15. Juni 2023 geendet. Die Berufung habe sich in einem Umschlag «My Post 24 – Prepaid» ohne Poststempel befunden und die Sendeverfolgung zeige lediglich an, dass die Sendung am 16. Juni 2023 um 21 Uhr für die Zustellung sortiert worden sei. A. hätte daher proaktiv Beweise für die rechtzeitige Aufgabe vorlegen müssen. Dagegen erhob A. Beschwerde an das Bundesgericht.
iusNet ErbR 12.09.2024

Ausschlagung zugunsten nachfolgender Erben

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Ausschlagung zugunsten nachfolgender Erben

A. ist der Bruder der Erblasserin, B. sein Sohn und C. seine Tochter. A. und B. gaben eine Ausschlagungserklärung ab. Mit Urteil vom 29. April 2024 nahm die Vorinstanz die Ausschlagungserklärung von A. zu Protokoll und stellte fest, dass die Erbschaft vom einzigen gesetzlichen Erben der Erblasserin, A., ausgeschlagen worden sei und dass dem Konkursamt hiervon Kenntnis zu geben sei. Gegen dieses Urteil erhoben A. und B. sowie C. Berufung. Sie machen geltend, dass C. Gelegenheit zur Annahme der Erbschaft hätte gegeben werden müssen.
iusNet ErbR 26.09.2024

Testamentseröffnung: Frage, ob eine Person als Willensvollstreckerin eingesetzt wurde

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Testamentseröffnung: Frage, ob eine Person als Willensvollstreckerin eingesetzt wurde

Die Erblasserin B. hatte testamentarisch die noch minderjährigen C. und D. als Erben eingesetzt, wobei sie präzisierte, dass diese erst über die Erbschaft verfügen dürften, wenn D. das 25. Altersjahr vollendet habe. Unmittelbar im Anschluss daran fügte sie bei, «Verwalterin ist alleinig A.». A. ist die Nichte von B. und Mutter von C. und D., wobei A. die elterliche Sorge gemeinsam mit ihrem geschiedenen Ehemann zusteht. Streitig ist, ob B. die A. unter Verwendung des Wortes «Verwalterin» als Willensvollstreckerin eingesetzt hat.
iusNet ErbR 12.09.2024

Mitwirkung der Behörde bei der Teilung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Mitwirkung der Behörde bei der Teilung

Der Anteil von A. an der ungeteilten väterlichen Erbschaft wurde vom Betreibungsamt Neuenburg gepfändet. Im Verlauf des Verfahrens wurde Notar I. mit der Teilung beauftragt. Die untere kantonale Aufsichtsbehörde ordnete die Auflösung und Liquidation der Erbengemeinschaft an und beantragte, dass für A. in der Teilung ein Vertreter i.S.v. Art. 609 Abs. 1 ZGB bestellt werde. Dagegen macht A. geltend, die Behörde wirke an der Teilung bereits durch den aufgrund der kantonalen Gesetzgebung gestützt auf Art. 609 Abs. 2 ZGB mit der Teilung beauftragten Notar mit.
iusNet ErbR 12.09.2024

Chemische Reinigung: Kostentragungspflicht bei Altlastensanierung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Chemische Reinigung: Kostentragungspflicht bei Altlastensanierung

Auf einem Grundstück in Oetwil am See wurde von 1962 bis 1979 von I. und danach bis 2006 von J. eine chemische Reinigung betrieben. Als Reinigungsmittel wurde Tetrachlorethen eingesetzt, welches in den Untergrund gelangte, und zwar wohl vor 1990. J. verkaufte die Liegenschaft 2010 an den heutigen Eigentümer D. 2016 verstarb J. Sie hinterliess als Erbin A. Mit Verfügung vom 16. September 2021 stellte das AWEL fest, dass sich die bis anhin zu verteilenden Kosten für altlastenrechtliche Massnahmen auf dem Grundstück auf rund CHF 55 000 beliefen, und auferlegte diese zu 36% A. Zu Recht?
iusNet ErbR 26.09.2024

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