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Verwirkung

Protokollierung der Ausschlagungserklärung, Dreimonatsfrist und Überschuldungsvermutung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
Die Überschuldung macht wegen der damit verbundenen Vermutung gemäss Art. 566 Abs. 2 ZGB die Ausschlagung entbehrlich. Wenn die Überschuldung dann aber nicht erhärtet werden kann, kommt es gemäss Obergericht gleichwohl auf die Ausschlagung und damit auch die Einhaltung der Dreimonatsfrist an.
iusNet ErbR 10.07.2019