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Testamentseröffnung

Letzter Wohnsitz

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Internationales Erbrecht
Prozessrechtliche Fragen
Für Massnahmen im Zusammenhang mit dem Erbgang ist die Behörde am letzten Wohnsitz des Erblassers zwingend zuständig. Hatte der Erblasser im Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz im Ausland aufgegeben (Kündigung der Wohnung, Einholung einer Offerte für den Transport von Möbeln etc.), jedoch aufgrund der provisorischen Wohnsituation und damit in Ermangelung der Absicht dauernden Verbleibens noch keinen Wohnsitz in der Schweiz begründet, so gilt als Wohnsitz der gewöhnliche Aufenthalt.
iusNet ER 18.12.2018

Quotenvermächtnisnehmer oder eingesetzte Erben?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Eine Erblasserin hatte in ihrem Testament ihren zwischenzeitlich geschiedenen Ehemann auf den Pflichtteil gesetzt. Der Rest sollte nach Quoten an diverse Begünstigte als Vermächtnisnehmer ausgerichtet werden. Im Rahmen der im Testamentseröffnungsverfahren lediglich summarisch vorzunehmenden Prüfung der letztwilligen Verfügung ist es nicht zu beanstanden, wenn die Eröffnungsinstanz zur Ansicht gelangt, die Erblasserin hätte mangels sonstiger Erben die übrigen Begünstigten als Erben sehen wollen.
iusNet ER 22.11.2018

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