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Dispositionsmaxime

Anfechtung eines Testaments wegen Widerspruchs zum Erbvertrag / Rechtsbegehren

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Dass bei der Anfechtung erbvertragswidriger letztwilliger Verfügungen die Bestimmungen zur Herabsetzungsklage analog zur Anwendung kommen, ändert nichts daran, dass die Ungültigkeitsklage i.S.v. Art. 519 ff. ZGB und die Herabsetzungsklage i.S.v. Art. 522 ff. ZGB zwei von der Anfechtungsklage wegen Erbvertragswidrigkeit nach Art. 494 Abs. 3 ZGB verschiedene Klagen sind. Aus dem Umstand allein, dass der Kläger vorliegend verlangte, das mit dem älteren Erbvertrag unvereinbare Testament sei für ungültig zu erklären, kann deshalb nicht geschlossen werden, dass er eine Ungültigkeitsklage nach Art. 519 ff. ZGB erhob.
iusNet ErbR 31.01.2023

Auskunfts- und Editionsbegehren

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

5A_493/2019

Die Rüge, dass die von der Auskunftspflichtigen in einem «lückenlosen» Ordner eingereichten Unterlagen nicht vollständig seien, ist vor Bundesgericht nicht mehr zulässig, wenn sie nicht schon vor den Vorinstanzen erhoben wurde. Das Gericht darf einer Partei nicht mehr und nichts anderes zusprechen, als sie verlangt (Art. 58 Abs. 1 ZPO): Wird nur die Herausgabe von Auszügen betreffend Konten und Depots einer bestimmten Person verlangt, kann die Edition von Unterlagen zu Konten einer anderen Person in diesem Verfahren nicht verfügt werden.
iusNet ErbR 03.02.2020