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Ausgleichungspflicht

Zur «bedingten Klageanerkennung» und zur Gleichbehandlungsklausel im Erbvertrag

Kommentierung
Nachlassabwicklung
Das Bundesgericht hat sich weder mit der Thematik der Klageanerkennung nach Art. 241 ZPO noch mit derjenigen der (Un-)Verbindlichkeit der Gleichbehandlungsklausel auseinandersetzen müssen. In beiden Punkten war die Beschwerde in Zivilsachen nicht ausreichend begründet. Bezüglich der Thematik der Gleichbehandlungsklausel wäre der Entscheid im Resultat wohl auch bei einer materiellen Beurteilung gleich ausgefallen. In der Frage der Klageanerkennung wandte das Bundesgericht einen (zu) strengen Massstab an. Es kann sich zudem fragen, ob die Klageanerkennung nicht an einem prozessualen Mangel litt, der zu einer von Amtes wegen zu berücksichtigenden Nichtigkeit führt.
Nicolai Brugger
iusNet ErbR 28.02.2023

Einmann-AG des Erblassers in der Erbteilung: Zuteilung von Aktien/Ausgleichung eines allfälligen Mehrwerts; Ausgleichung «indirekter Zuwendungen»

Rechtsprechung
Unternehmen in der Erbteilung
Erbrechtliche Klagen
Die Vorinstanz war in objektivierter Auslegung eines Erbvertrags, in welchem sich die Parteien u.a. auf eine kapitalmässig gleiche Beteiligung der Kinder an der Einmann-AG des Erblassers geeinigt hatten, zum Schluss gelangt, dass die Parteien keinen Verzicht auf die Ausgleichung eines allfälligen Mehrwerts der Stimmrechtsaktien vereinbart hatten. Ein solcher Verzicht sei auch nicht vom Erblasser angeordnet worden. Die dagegen erhobene Beschwerde weist das Bundesgericht ab. Dass der Erblasser für Begünstigungen an Erben den Weg über die von ihm beherrschte AG wählte, steht der (grundsätzlichen) Ausgleichungspflicht vorliegend nicht im Weg. Es besteht kein Grund, den gesetzlich verankerten Gleichbehandlungsgedanken wegen der rechtlichen Selbständigkeit der AG zurückzustellen. Im Fokus steht dabei nicht der Missbrauch, sondern die Tatsache, dass der Erblasser seinen Nachkommen einen geldwerten Vorteil unentgeltlich zukommen lässt und damit auch sein eigenes Vermögen schmälert.
iusNet ErbR 21.02.2023

Die Auszahlung eines Geldbetrags an einen Erben – Schenkung oder Darlehen?

Kommentierung
Nachlassabwicklung
Das Urteil des Bundesgerichts 5A_966/2021 vom 4. August 2022 verdeutlicht einmal mehr, wie wichtig die Abgrenzung zwischen Schenkung und Darlehen im erbrechtlichen Kontext ist und wie schwierig sie im Einzelfall sein kann. Hintergrund war, dass im Falle eines Darlehens die «Darlehensforderung» zwischenzeitlich wegen konkursamtlicher Liquidation des Nachlasses des (vorverstorbenen) «Darlehensnehmers» erloschen wäre. Im Falle einer Schenkung bestünde aber eine Ausgleichungspflicht für den Beschwerdegegner als Kind des vorverstorbenen Sohnes.
Nicolai Brugger
iusNet ErbR 19.12.2022