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Anfechtung eines Vollstreckungsentscheids in Bezug auf erbrechtliche Sicherungsmassnahmen

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Anfechtung eines Vollstreckungsentscheids in Bezug auf erbrechtliche Sicherungsmassnahmen

L., verstorben in Lausanne, war im Zeitpunkt ihres Todes bedürftig und besass keinerlei Vermögenswerte in der Schweiz. Sie war jedoch am in Polen eröffneten Nachlass ihres Onkels M. beteiligt. Die mutmassliche Erbin A. wehrt sich gegen eine im Zusammenhang mit bereits früher angeordneten Sicherungsmassnahmen erlassene Vollzugsverfügung. Sie bestreitet u.a. die Zuständigkeit der Juge de Paix, die strittigen Zwangsvollstreckungsmassnahmen zu erlassen.
iusNet ErbR 19.06.2024

Rückforderung bevorschusster Alimente: (Nicht-)Berücksichtigung eines mit einer Nutzniessung belasteten Erbteils

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Rückforderung bevorschusster Alimente: (Nicht-)Berücksichtigung eines mit einer Nutzniessung belasteten Erbteils

A. trat aufgrund des Versterbens ihrer Mutter als deren einzige Tochter in die bereits seit 1981 bestehende Erbengemeinschaft im Nachlass des Grossvaters mütterlicherseits ein. Die Nutzniessung am gesamten Nachlass stand der Grossmutter zu. Mit Entscheid vom 25. Januar 2018 bewilligte die Gemeinde Cham die von der in bescheidenen Verhältnissen lebenden A. beantragte Bevorschussung der von ihrem damaligen Ehemann für die Kinder leistenden Alimente ab 1. Dezember 2017. Nachdem A. im April 2020 gemeldet hatte, dass sie aus der Erbschaft rund CHF 780 000 erhalten habe, verlangte die Gemeinde die bevorschussten Alimente als unrechtmässig bezogen zurück und erstattete ausserdem Strafanzeige.
iusNet ErbR 05.06.2024

Klage auf Herausgabe von Mietzinseinnahmen auf einem Miteigentumsanteil im ungeteilten Nachlass/Örtliche Zuständigkeit

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Klage auf Herausgabe von Mietzinseinnahmen auf einem Miteigentumsanteil im ungeteilten Nachlass/Örtliche Zuständigkeit

Der 2016 mit letztem Wohnsitz im Kanton Bern verstorbene B. hinterliess als Erben seine Ehefrau D. und drei Kinder. B. und D. waren je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft in R., welche an H. vermietet wurde und die D. gemäss Erbvertrag auf Anrechnung an ihren Erbteil zu Alleineigentum zu erwerben berechtigt, aber nicht verpflichtet war. 2020 erhob der Generalerbenvertreter im Nachlass von B. vor dem Bezirksgericht Brugg/AG Klage gegen D. und verlangte die Herausgabe der seit dem Tod von B. auf dem Miteigentumsanteil im Nachlass entfallenden Mietzinse. Streitig ist, ob das Bezirksgericht auf die Klage zu Recht nicht eintrat.
iusNet ErbR 05.06.2024

Jahre nach der Teilung der Erbschaft entdecktes Testament: Steht die Erbschaftsklage offen?

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Jahre nach der Teilung der Erbschaft entdecktes Testament: Steht die Erbschaftsklage offen?

Die verwitwete Erblasserin I. verstarb 2002 kinderlos in Genf. Ihr gesamter Nachlass ging entsprechend einem Testament vom März 1999 an die Einrichtung A. einer religiösen Gemeinschaft. 2019 wurde in den Papieren eines Neffen des vorverstorbenen Ehemanns von I. ein weiteres Testament von I. vom Mai 1999 entdeckt. Mit diesem widerrief I. sämtliche früheren Verfügungen von Todes wegen und setzte als alleinige Erben R. und S. als letzte Nachkommen des Ehemanns ein. Mit Erbschaftsklage verlangen die Erben von R. und S. von A. die Herausgabe der ihr zu Unrecht zugefallenen Vermögenswerte. Die Cour de Justice hatte zu entscheiden, ob die Erbschaftsklage noch möglich ist.
iusNet ErbR 05.06.2024

Anfechtung der Parteikosten (Aufsichtsbeschwerde gegen den Willensvollstrecker)

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Anfechtung der Parteikosten (Aufsichtsbeschwerde gegen den Willensvollstrecker)

A. ist der Willensvollstrecker in den Nachlässen der Eheleute D. und E. Die gesetzlichen Erbinnen C. und B. erhoben Aufsichtsbeschwerde gegen A. als Willensvollstrecker. Mit Beschwerde an das Bundesgericht wehrt sich A. gegen die Höhe der Parteientschädigung, die er für das erstinstanzliche und das obergerichtliche Verfahren an C. zu zahlen hat. Das Bundesgericht äussert sich zum zutreffenden Rechtsmittel und damit einhergehend zur Berechnung des Streitwerts, wenn vor Bundesgericht lediglich noch die Parteikosten angefochten sind, zur Regelung des Aufsichtsverfahrens sowie zum Gehörsanspruch.
iusNet ErbR 21.05.2024

Erbteilung, insbesondere Ausgleichungspflicht bei gewillkürter Erbfolge

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Erbteilung, insbesondere Ausgleichungspflicht bei gewillkürter Erbfolge

A. und B. stehen sich in einem Prozess um die Teilung der elterlichen Nachlässe gegenüber. Streitig sind insbesondere die Behandlung eines Erbvorbezugs von A., der in einem «Darlehens- und Schuldanerkennungsvertrag» formalisiert worden war, die Frage, ob die Ausgleichungspflicht einer lebzeitigen Zuwendung an B. (Nutzung der Familienliegenschaft) vor dem Hintergrund der letztwilligen Verfügung der Mutter ausdrücklich hätte angeordnet werden müssen sowie der Anrechnungswert einer Liegenschaft.
iusNet ErbR 21.05.2024

Berufsrechtliche Disziplinaraufsicht bei Tätigkeit eines Anwalts als Willensvollstrecker und Erbschaftsverwalter (Beschwerdeentscheid des Bundesgerichts)

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Berufsrechtliche Disziplinaraufsicht bei Tätigkeit eines Anwalts als Willensvollstrecker und Erbschaftsverwalter (Beschwerdeentscheid des Bundesgerichts)

Rechtsanwalt und Notar A. fungierte im Nachlass von C. als Willensvollstrecker. Als die Erbschaftsverwaltung über den Nachlass angeordnet wurde, wurde ihm 2019 auch dieses Amt übertragen. Die Witwe von C. reichte 2021 bei der Aufsichtskommission über die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eine Aufsichtsanzeige gegen A. ein. A. habe im Rahmen seines Mandats die Berufspflichten mehrfach und in schwerer Weise verletzt, insbesondere indem er während zwei Jahren mehrheitlich untätig geblieben sei. Vor Bundesgericht streitig ist, ob A. gegen die Berufsregeln verstiess.
iusNet ErbR 21.05.2024

Rechtsverzögerungsbeschwerde wegen Nichteröffnung von Dokumenten, aus denen sich Existenz und Inhalt einer letztwilligen Verfügung ergeben sollen

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Rechtsverzögerungsbeschwerde wegen Nichteröffnung von Dokumenten, aus denen sich Existenz und Inhalt einer letztwilligen Verfügung ergeben sollen

Eine Tochter des Erblassers lieferte beim Einzelrichter eine Reihe von Dokumenten ein mit dem Antrag, es seien drei letztwillige Verfügungen des Erblassers zu eröffnen, wobei sich deren Existenz und Inhalt teilweise aus den (eingereichten) Dokumenten ergäben, die für sich allein keine letztwilligen Verfügungen darstellten. Nachdem der Einzelrichter am 2. März 2023 lediglich je eine Kopie der eigenhändigen letztwilligen Verfügung vom 30. Oktober 1969 sowie des «Testamentes (2. Entwurf) vom 27. Januar 2005» eröffnet hat und auch ein erneutes Schreiben einen Monat später die gewünschte Eröffnung nicht bewirkt hat, erhebt A. Rechtsverzögerungs- bzw. Rechtsverweigerungsbeschwerde.
iusNet ErbR 30.04.2024

Erbschaftssteuer im Kanton Genf: Lebensversicherung mit Begünstigungsklausel

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer im Kanton Genf: Lebensversicherung mit Begünstigungsklausel

Die 2014 verstorbene A. hatte zwei Lebensversicherungen bei einer französischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen und als einzigen Begünstigten im Todesfall P. bzw. ggf. dessen Erben eingesetzt. Die kantonale Steuerverwaltung erhob bei den Erben Steuern auf dem Wert dieser Versicherungen, wobei sie präzisierte, dass es sich dabei um ein Legat zugunsten von P. handle, steuerpflichtig in der 5. Kategorie. Dagegen wehren sich die Erben.
iusNet ErbR 30.04.2024

Aktivlegitimation des Kindes eines «Zahlvaters» zur Herabsetzungsklage

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Aktivlegitimation des Kindes eines «Zahlvaters» zur Herabsetzungsklage

A., geb. 1958, ist das aussereheliche Kind von F. Mutmasslicher Vater von A. ist G., welcher sich mit von der Vormundschaftsbehörde genehmigtem Vertrag vom 31. Mai 1958 verpflichtet hatte, Beiträge an den Unterhalt von A. zu leisten (Zahlvaterschaft). G. hat zwei weitere Kinder (B. und C.) aus einer geschiedenen Ehe. Ferner errichtete G. mit Testament eine Stiftung, der er insbesondere seine Bildersammlung übertrug. Nach dem Tod von G. gelangte A. an das Gericht und verlangte seinen Pflichtteil.
iusNet ErbR 26.04.2024

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