Anfechtung der Parteikosten (Aufsichtsbeschwerde gegen den Willensvollstrecker)
Anfechtung der Parteikosten (Aufsichtsbeschwerde gegen den Willensvollstrecker)
Anfechtung der Parteikosten (Aufsichtsbeschwerde gegen den Willensvollstrecker)
A. ist der Willensvollstrecker in den Nachlässen der Eheleute D. und E. (beide 2018 verstorben). Gesetzliche Erben sind die beiden Töchter B. und C. D. ist ausserdem der Vater von F.
Im Januar 2022 erhoben B. und C. je eine Aufsichtsbeschwerde gegen A. Mit Entscheid vom 27. Oktober 2022 vereinigte das Bezirksgericht die Verfahren und erteilte A. verschiedene Weisungen unter Strafandrohung von Art. 292 StGB, darunter die Erstellung eines Rechenschaftsberichts sowie die Vornahme weiterer Verwaltungshandlungen bis am 13. Januar 2023. Die Verfahrenskosten von CHF 2000 auferlegte es A. Zudem verpflichtete es A., der C. eine Parteientschädigung von CHF 9273.30 zu zahlen. In teilweiser Gutheissung der von A. hiergegen erhobenen Berufung bezifferte das Obergericht TG die zu leistende Parteientschädigung neu mit CHF 6268 und legte die Frist zur Vornahme der Verwaltungshandlungen neu fest. Die Kosten für das Berufungsverfahren auferlegte es zu 9/10 A. und zu 1/10 C. Ausserdem verpflichtete es A., an C. eine Parteientschädigung von CHF 4208.80 zu zahlen, während C. an A. eine solche von CHF 467.60 auszurichten habe. Mit subsidiärer...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.