Erbschaftssteuer im Kanton Genf: Lebensversicherung mit Begünstigungsklausel
Erbschaftssteuer im Kanton Genf: Lebensversicherung mit Begünstigungsklausel
Erbschaftssteuer im Kanton Genf: Lebensversicherung mit Begünstigungsklausel
Die 2014 verstorbene A. hatte zwei Lebensversicherungen bei einer französischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Als einzigen Begünstigten im Todesfall hatte sie P. (bzw. ggf. dessen Erben) eingesetzt.
In der Erbschaftssteuererklärung deklarierten die Erben ein steuerbares Nettonachlassvermögen von CHF 767 644.28, wovon CHF 341 034.36 auf den Rückkaufswert der oben erwähnten Lebensversicherungen entfielen. Dabei wurde festgehalten, dass einziger Begünstigter dieser Versicherungen P. sei. Mit Rechnung vom 1. Februar 2018 setzte die kantonale Steuerverwaltung die auf den Wert dieser Versicherungen geschuldete Steuer auf CHF 181 505.50 fest, wobei präzisiert wurde, dass es sich dabei um ein Legat zugunsten von P. handle, steuerpflichtig in der 5. Kategorie.
Die Erben erhoben Einsprache gegen diese Rechnung. Die Lebensversicherungen stünden ihnen nicht zu, womit es sich um einen Betrag «ausserhalb des Nachlasses» handle, der nicht der Erbschaftssteuer unterliegen sollte. Die auf die Einsprache folgenden Abklärungen ergaben u.a., dass sich die an P. ausbezahlten Beträge auf EUR 117 601.15 bzw. EUR ...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.