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Schicksal des Überschusses nach konkursamtlicher Liquidation infolge Ausschlagung durch alle eingesetzten und gesetzlichen Erben

Schicksal des Überschusses nach konkursamtlicher Liquidation infolge Ausschlagung durch alle eingesetzten und gesetzlichen Erben

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Schicksal des Überschusses nach konkursamtlicher Liquidation infolge Ausschlagung durch alle eingesetzten und gesetzlichen Erben

E.B. verstarb 2020 kinderlos. Er hinterliess seinen Neffen A.A., seine Schwester D.A., seinen Bruder B.B. und seine Halbschwester C. Mit Testament hatte E.B. seinen Neffen A.A. (Sohn von D.A.) zum Alleinerben bestimmt. Im Juli 2020 erklärte A.A. vor der Justice de Paix, dass er die Erbschaft ausschlage. Da in den darauffolgenden Wochen auch D.A., B.B. und C. die Erbschaft ausschlugen, gelangte der Nachlass in Anwendung von Art. 573 ZGB zur konkursamtlichen Liquidation. Aus dieser resultierte ein Überschuss von rund CHF 80 000. Mit Entscheid vom 23. Mai 2022 wies die Justice de Paix D.A. und B.B. zu je 5/12 und C. zu 2/12 in den Besitz am Liquidationsüberschuss ein. Die Anträge von D.A. und A.A., dass der gesamte Überschuss dem eingesetzten Erben zuzuteilen sei, wies sie ab. Der Berufung von D.A. und A.A. gegen diesen Entscheid war kein Erfolg beschieden. Mit Beschwerde an das Bundesgericht beantragt A.A. die Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils und dessen dahingehende Änderung, dass er der einzige Anspruchsberechtigte bezüglich des Liquidationsüberschusses sei.

A.A. wirft der Vorinstanz vor, sie habe ihr Urteil einzig unter Verweis auf eines ihrer früheren Urteile...

iusNet ErbR 21.07.2023

 

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