Absetzung des Willensvollstreckers wegen «heimlichen» Bezugs von Honorarvorschüssen
Absetzung des Willensvollstreckers wegen «heimlichen» Bezugs von Honorarvorschüssen
Absetzung des Willensvollstreckers wegen «heimlichen» Bezugs von Honorarvorschüssen
B. und C. sind die Ehefrau bzw. Tochter und Erbinnen des 2019 verstorbenen D.; A. war neben Notar E. zum Co-Willensvollstrecker ernannt worden.
Mit Schreiben vom 21. April 2020 an die Juge de paix beschwerte sich B. über Verfehlungen von A. Sie warf ihm u.a. vor, mit der Abwicklung des Nachlasses nicht vorwärts gemacht und den Erben keinerlei Informationen gegeben zu haben, wodurch er eine Abhängigkeit geschaffen habe. Sie beklagte insbesondere die lange Zeit, die für die Erstellung des Nachlassinventars benötigt wurde, obwohl sich alle Vermögenswerte des Erblassers in der Schweiz befänden. Sie erwähnte auch ein A. auf seine Bitte i.Z.m. Zahlungsschwierigkeiten seiner Firma gewährtes Darlehen und diverse Schenkungen, um die A. angeblich gebeten habe. Da sie kein Vertrauen mehr in A. hatte, beantragte sie dessen Absetzung als Willensvollstrecker.
Gleichentags wandte sich auch C. an die Juge de paix. Auch sie warf A. Untätigkeit und mangelnde Kommunikation vor. Da jegliches Vertrauen zerstört sei, schloss sie ebenfalls auf dessen Absetzung. Mit Schreiben vom 25. Mai 2020 informierte C. die Juge de paix zudem darüber, dass A...
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