Auslegung eines Erbteilungsvertrags (fehlender tatsächlicher und normativer Konsens bezüglich eines Vermögensverzichts)
Auslegung eines Erbteilungsvertrags (fehlender tatsächlicher und normativer Konsens bezüglich eines Vermögensverzichts)
Auslegung eines Erbteilungsvertrags (fehlender tatsächlicher und normativer Konsens bezüglich eines Vermögensverzichts)
Der 2002 verstorbene F.A. hinterliess als Erben seine vier Kinder aus erster Ehe (Beschwerdeführer) sowie seine zweite Ehefrau E.A. Testamentarisch hatte F.A. verfügt, dass seinen Kinder das Eigentum am gesamten Nachlass zufallen sollte; E.A. setzte er als Nutzniesserin daran ein. Nachdem E.A. 2003 in eine Alterswohnung umgezogen war, schlossen die Beschwerdeführer 2004 mit ihr einen Vertrag «Erbteilung im Nachlass von F.A.». Darin wurde zunächst festgehalten, dass E.A. «sich entschlossen [hat], aus der ehelichen Liegenschaft […] in eine Alterswohnung zu ziehen und auf die im Testament genannte Nutzniessung zu verzichten.» Ferner wurde u.a. vereinbart, dass die Beträge auf den fünf Bankkonten der Eheleute (insgesamt rund CHF 410 000) vorbehältlich eines an E.A. zu überweisenden Betrags von CHF 25 000 zu gleichen Teilen an die Beschwerdeführer zu überwiesen seien und die Liegenschaft gegen Auszahlung der Geschwister an einen der Beschwerdeführer gehen sollte.
2012 musste E.A. infolge eines Sturzes ins Altersheim übersiedeln. Für sie wurde eine Vertretungs- und Verwaltungsbeistandschaft errichtet, u.a. mit dem Auftrag, den...
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