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iusNet ErbR 6/2021

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Das Bundesgericht entschied in einem zur Publikation vorgesehenen Urteil, dass das Gesuch eines einzelnen Erben, einem vom Willensvollstrecker eingeleiteten Prozess zur Behebung eines Mangels in der Organisation einer Aktiengesellschaft als Nebenintervenient beitreten zu dürfen, gutzuheissen sei. Es betonte jedoch, dass diese Lösung nicht auf alle Verfahren übertragbar sei. 

In einem weiteren Entscheid bestätigte das Bundesgericht seine Rechtsprechung, wonach jedes Mitglied einer Erbengemeinschaft das Recht, sich gegen eine missbräuchliche Kündigung zu wehren, allein anrufen kann, sofern es das Mietobjekt nutzt. Weil die Erben eine notwendige Streitgenossenschaft bilden, sind jedoch alle Erben ins Recht zu fassen. 

 

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