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iusNet ErbR 5/2024

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Kann die Mitwirkung der Behörde gemäss Art. 609 Abs. 1 ZGB angeordnet werden, obwohl gestützt auf die auf der Grundlage von Art. 609 Abs. 2 ZGB erlassene kantonale Gesetzgebung schon ein Notar mit der Teilung beauftragt worden ist? Diese Frage stellte sich dem Bundesgericht vor dem Hintergrund einer von der Aufsichtsbehörde angeordneten Auflösung und Liquidation einer Erbschaft.

Ein Anwalt hatte für die Aufgabe einer Berufungsschrift vom My-Post-24-Automaten eine Quittung mit dem Datum der Einlieferung erhalten. Die Post überklebte aber in der Folge aufgrund eines Problems mit der Frankatur die ursprüngliche Sendungsnummer mit einer neuen, für welche die Sendungsverfolgung die Einlieferung erst am Folgetag anzeigte. Vor Bundesgericht streitig war die Rechtzeitigkeit der Eingabe.

 

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