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iusNet ErbR 5/2020

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Immer wieder Thema ist die Berücksichtigung von Erbschaften im Rahmen der Festsetzung von Ergänzungsleistungen. Im Kanton Graubünden wehrte sich ein Antragssteller dagegen, dass ein Pflichtteil aufgerechnet worden war, obwohl der Erblasser kein Eigengut hinterlassen hatte und der Ehe- und Erbvertrag die volle Vorschlagszuweisung an die Ehefrau vorsah. Die Aufrechnung von Einkünften, auf die aus Unwissenheit verzichtet worden war, stand im Kanton-Basel-Stadt auf dem Prüfstand. 

 

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