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iusNet ErbR 4/2022

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Das Bundesgericht bestätigt seine noch zum kantonalen Prozessrecht entwickelte Rechtsprechung zum Umfang der Substanziierungspflicht mit Bezug auf die Klagebegehren bei der Erbteilungsklage. 

Zwei Erben, die der Erblasser (altrechtlicher Zahlvater) in seinem öffentlich beurkundeten Testament als seine «gesetzlichen Erben und Nachkommen» bezeichnet hatte, wehrten sich vergeblich gegen die Abweisung ihres Gesuchs, das Kindesverhältnis sei gestützt auf die testamentarische Anerkennung in das Zivilstandsregister einzutragen. Das Bundesgericht verweist sie aufgrund des auslegungsbedürftigen Wortlauts des Testaments auf den Klageweg.

 

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