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iusNet ErbR 3/2020

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Im März 2019 wies das Kantonsgericht Schwyz Ausgleichungs- bzw. Herabsetzungsbegehren mit der Begründung zurück, es fehle am Schenkungswillen; der Erblasser habe in Erfüllung einer sittlichen Pflicht gehandelt. Das Bundesgericht entschied nun, dass dieses Urteil insoweit bundesrechtswidrig sei. 

Ferner befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob ein Testament der Erbenstellung eines gesetzlichen Erben entgegenstand, nachdem ein eingesetzter Erbe vorverstorben war. Es behandelte zudem eine Beschwerde gegen die verweigerte Inaussichtstellung einer Erbenbescheinigung und äusserte sich in einem weiteren Fall zur Anbringung von Vorbehalten auf einer Willensvollstreckerbescheinigung.

 

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