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iusNet ErbR 1/2020

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In den letzten Monaten sind gleich mehrere interessante Bundesgerichtsentscheide ergangen. 

So erinnert das Bundesgericht daran, dass die Ungültigkeit oder Anfechtbarkeit des Testaments in der Sache nach dem vom Erblasser gewählten Recht nicht notwendigerweise auch zum Dahinfallen der vom Erblasser getroffenen Rechtswahl führt. In einer Angelegenheit, die in der Presse u.a. unter der Schlagzeile «Anwalt fordert von Sozialhilfeempfängerin ein Honorar von 420 000 Franken» für Aufsehen gesorgt hat, bestätigt es ferner einen Entscheid des St. Galler Verwaltungsgerichts, mit welchem ein Anwalt wegen eines krass übersetzten Honorars und einer unzulässigen Honorarvereinbarung zu einer Busse von 10 000 Franken verurteilt worden war. 

 

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