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1/2023

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Wir freuen uns, Ihnen mit diesem Newsletter wieder eine Reihe von bemerkenswerten Entscheiden des Bundesgerichts und kantonaler Gerichte vorzustellen zu können.

Im Zentrum eines sich über zwei Jahrzehnte hinziehenden Erbteilungsstreits stand eine Einmann-AG des Erblassers. Erbvertraglich war die kapitalmässig gleiche Beteiligung der Kinder bzw. Kindesstämme vereinbart. Streitig waren u.a. die Ausgleichungspflicht eines allenfalls aus der Zuteilung der Stimmrechts- und Stammaktien resultierenden Mehrwerts und die Ausgleichungspflicht lebzeitiger Zuwendungen via die AG an Erben. Das Urteil des Bundesgerichts ist zur Publikation vorgesehen.

 

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