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Die Willensvollstreckung in fünf Phasen – Checkliste Phase 1: Die Vorbereitung zu Lebzeiten der Erblasser

Die Willensvollstreckung in fünf Phasen – Checkliste Phase 1: Die Vorbereitung zu Lebzeiten der Erblasser

 

Die Vorbereitung zu Lebzeiten der Erblasser bildet die 1. Phase im Fünf-Phasen-Modell der Willensvollstreckung.1 

Sie beginnt mit der Kenntnis von der Absicht eines zukünftigen Erblassers, eine bestimmte Person als Willensvollstrecker zu ernennen, und endet mit der Kenntnis vom Tod dieses Erblassers. Die unten gezeigte Checkliste steht hier auch zum  Download bereit.

Beginn:     Kenntnis von der Absicht, einen Willensvollstrecker zu ernennen

Ende:     Kenntnis vom Tod des Erblassers/der Erblasserin

1.    Involvierte Personengruppen: Künftige Erblasser und ihre Ehegatten

  • Beratungsbedarf feststellen und mit künftigen Erblassern besprechen
  • Evtl. bestehende Nachlassregelung anpassen
  • Evtl. alte Testamente widerrufen bzw. gemäss Auftrag vernichten
  • Evtl. Vollmachtenregelung anpassen (Abwesenheit, Krankheit, Urteilsunfähigkeit)
  • Hinweis an künftige Erblasser, Adressänderungen zeitnah mitzuteilen
  • Hinweis an künftige Erblasser, wie und wo welche Dokumente aufzubewahren sind:
    • Patientenverfügung beim Hausarzt; zusätzlich Registrierung auf Krankenkassenkarte
    • Vorsorgeauftrag bei der vorsorgebeauftragten Person, bei einer amtlichen oder einer geeigneten privaten Stelle
    • Organspendeausweis im Portemonnaie und/oder beim Hausarzt
    • Anordnungen für den Todesfall beim Bestattungsamt oder bei Angehörigen
    • Ehevertrag bei einer amtlichen2 oder privaten Stelle
    • Erbvertrag bei einer amtlichen3 oder privaten Stelle
    • Testamente bei einer amtlichen4 oder privaten Stelle
  • Bestehende Nachlassregelung sporadisch überprüfen (etwa alle fünf Jahre)

2.    Vermögen

  • Klarheit über die Vermögensstruktur:
    • in die Ehe eingebrachte Vermögenswerte (bspw. Eigengüter)
    • Investitionen des einen Ehegatten in Vermögenswerte des anderen
    • Erbvorbezüge, Darlehen und Schenkungen
    • Antiquitäten, Bilder und Schmuck
    • Barvermögen und Edelmetalle
    • Beteiligungen an Unternehmen
    • Liegenschaften
  • Versicherungen: Welche Risiken sind versichert?
    • Lebensversicherungen
    • Begünstigtenerklärung (BVG, Säule 3a)
    • Leibrenten
    • private Rentenversicherungen
  • Nachlassfähigkeit (Teilbarkeit) des Vermögens prüfen
  • Evtl. Vermögen neu strukturieren

3.     Administration

a.    Dokumentation

  • Adressliste von Personen, die im Todesfall zu kontaktieren sind
  • AHV-Ausweis
  • Aktuelle Steuererklärung mit Wertschriftenverzeichnis
  • Anordnungen für den Todesfall (Bestattungswünsche)
  • Arbeitgeber/Geschäftspartner
  • Bank-/Postkonti und Vollmachten
  • Darlehensverträge und Erbvorbezüge (Ausgleichungspflicht)
  • Ehevertrag/Angaben zum Güterstand
    • Eigengut Ehefrau
    • Eigengut Ehemann
  • Erbvertrag
  • Familienschein oder -büchlein
  • Kostenpflichtige Abonnemente (Übersicht)
  • Kreditkarten
  • Lebenslauf
  • Letztwillige Verfügungen (Testamente)
  • Mitgliedschaften in Genossenschaften, Vereinen etc.
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgeauftrag
  • Schrankfächer bei Banken oder private Safes
  • Vermieter/Verwaltung
  • Versicherungspolicen
  • Vollmachten
  • Evtl. weitere

b.    Digitaler Nachlass

  • Zugangsdaten (Benutzernamen und Passwörter) für elektronische Geräte, E-Mail-Konten, Social Media etc. sicherstellen
  • Evtl. digitale Vererbungsdienste in Anspruch nehmen5 

c.    Übrige administrative Tätigkeiten

  • Alle Kundendokumente systematisch und sicher aufbewahren
  • «Lebt-noch-Kontrolle»:
    • regelmässiger Kontakt mit künftigen Erblassern/Ehegatten (mind. 1× jährlich)
    • evtl. beim Zivilstandsamt/Einwohneramt anfragen (1× jährlich)
    • <www.todesanzeigenportal.ch>

 

Dies ist ein Auszug aus dem Werk «Die Willensvollstreckung in fünf Phasen» von Marc’Antonio Iten. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.

  • 1. N 199.
  • 2. Kantonale Übersicht im Anhang (Erbschaftsverfahren).
  • 3. Kantonale Übersicht im Anhang (Erbschaftsverfahren).
  • 4. Kantonale Übersicht im Anhang (Erbschaftsverfahren).
  • 5. Bspw. <www.deinadieu.ch>, SecureSafe.
iusNet ErbR 28.04.2020

Die Willensvollstreckung in fünf Phasen – Checkliste Phase 1: Die Vorbereitung zu Lebzeiten der Erblasser

Arbeitshilfen
Nachlassverwaltung

Die Willensvollstreckung in fünf Phasen – Checkliste Phase 1: Die Vorbereitung zu Lebzeiten der Erblasser

Marc’Antonio Iten

 

Die Vorbereitung zu Lebzeiten der Erblasser bildet die 1. Phase im Fünf-Phasen-Modell der Willensvollstreckung.1 

Sie beginnt mit der Kenntnis von der Absicht eines zukünftigen Erblassers, eine bestimmte Person als Willensvollstrecker zu ernennen, und endet mit der Kenntnis vom Tod dieses Erblassers. Die unten gezeigte Checkliste steht hier auch zum  Download bereit.

Beginn:     Kenntnis von der Absicht, einen Willensvollstrecker zu ernennen

Ende:     Kenntnis vom Tod des Erblassers/der Erblasserin

iusNet ErbR 28.04.2020

 

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