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Erbenvertretung: Rechtsfolgen, wenn der Erbenvertreter den Prozess lediglich als Vertreter der Erben führt

Jurisprudence
Nachlassverwaltung

Erbenvertretung: Rechtsfolgen, wenn der Erbenvertreter den Prozess lediglich als Vertreter der Erben führt

Rechtsanwalt B. wurde zum Generalerbenvertreter im Nachlass von A. bestellt. Als Erben anerkannt sind W., X., Y. und Z. Die Erbengemeinschaft, vertreten durch B., erhob gegen die Ehepartner C. je separat Betreibung. Beide Ehepartner erhoben Rechtsvorschlag. W., X., Y. und Z., vertreten durch B., ersuchten in der Folge um provisorische Rechtsöffnung, welche erteilt wurde. Dagegen erhob das Ehepaar C. Beschwerde.
iusNet ErbR 24.06.2024

Streitverkündungsklage im Rahmen einer erbrechtlichen Klage: Erfordernis der sachlichen Konnexität

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Streitverkündungsklage im Rahmen einer erbrechtlichen Klage: Erfordernis der sachlichen Konnexität

G. hinterliess als gesetzlichen Erben ihren Sohn C. Vor ihrem Tod hatte sich G. Kapitalleistungen der 2. und 3. Säule ausbezahlen lassen. Ferner vermachte sie mit einem von Notar A. öffentlich beurkundeten Kaufvertrag (gemischte Schenkung) der E. die Liegenschaften H. und begünstigte mit Testament vom selben Tag E. Im März 2019 reichte C. gegen E. eine Nichtigkeits-, eventualiter eine Ungültigkeits- (je in Bezug auf den Kaufvertrag und das Testament), subeventualiter eine Herabsetzungsklage sowie eine Erbschafts- und Auskunftsklage ein. Zusammen mit seiner Replik erhob C. ausserdem eine Streitverkündungsklage gegen Notar A.
iusNet ErbR 24.06.2024

Anfechtbarkeit eines Rückweisungsentscheides

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen

Anfechtbarkeit eines Rückweisungsentscheides

Die Parteien kämpfen seit zwei Jahrzehnten um die Teilung des Nachlasses ihres Vaters, was bereits zu mehreren Entscheidungen des Bundesgerichts geführt hat. Streitig sind u.a. die Zuteilung der Aktien einer AG, die Ausgleichungspflicht eines daraus allenfalls resultierenden Mehrwerts und die Ausgleichungspflicht lebzeitiger Zuwendungen. Vorliegend geht es um die Anfechtbarkeit eines Entscheids, mit dem das Obergericht die Sache an die Vorinstanz zurückwies, damit diese die Ausgleichungsansprüche aus lebzeitigen Zuwendungen prüft und einen Endentscheid fällt, der auch die bereits beurteilte Aktienzuteilung und die daraus folgenden Ausgleichungsbeträge berücksichtigt.
iusNet ErbR 19.06.2024

Anfechtung eines Vollstreckungsentscheids in Bezug auf erbrechtliche Sicherungsmassnahmen

Jurisprudence
Nachlassabwicklung

Anfechtung eines Vollstreckungsentscheids in Bezug auf erbrechtliche Sicherungsmassnahmen

L., verstorben in Lausanne, war im Zeitpunkt ihres Todes bedürftig und besass keinerlei Vermögenswerte in der Schweiz. Sie war jedoch am in Polen eröffneten Nachlass ihres Onkels M. beteiligt. Die mutmassliche Erbin A. wehrt sich gegen eine im Zusammenhang mit bereits früher angeordneten Sicherungsmassnahmen erlassene Vollzugsverfügung. Sie bestreitet u.a. die Zuständigkeit der Juge de Paix, die strittigen Zwangsvollstreckungsmassnahmen zu erlassen.
iusNet ErbR 19.06.2024

Rückforderung bevorschusster Alimente: (Nicht-)Berücksichtigung eines mit einer Nutzniessung belasteten Erbteils

Jurisprudence
Nachlassabwicklung

Rückforderung bevorschusster Alimente: (Nicht-)Berücksichtigung eines mit einer Nutzniessung belasteten Erbteils

A. trat aufgrund des Versterbens ihrer Mutter als deren einzige Tochter in die bereits seit 1981 bestehende Erbengemeinschaft im Nachlass des Grossvaters mütterlicherseits ein. Die Nutzniessung am gesamten Nachlass stand der Grossmutter zu. Mit Entscheid vom 25. Januar 2018 bewilligte die Gemeinde Cham die von der in bescheidenen Verhältnissen lebenden A. beantragte Bevorschussung der von ihrem damaligen Ehemann für die Kinder leistenden Alimente ab 1. Dezember 2017. Nachdem A. im April 2020 gemeldet hatte, dass sie aus der Erbschaft rund CHF 780 000 erhalten habe, verlangte die Gemeinde die bevorschussten Alimente als unrechtmässig bezogen zurück und erstattete ausserdem Strafanzeige.
iusNet ErbR 05.06.2024

Klage auf Herausgabe von Mietzinseinnahmen auf einem Miteigentumsanteil im ungeteilten Nachlass/Örtliche Zuständigkeit

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen

Klage auf Herausgabe von Mietzinseinnahmen auf einem Miteigentumsanteil im ungeteilten Nachlass/Örtliche Zuständigkeit

Der 2016 mit letztem Wohnsitz im Kanton Bern verstorbene B. hinterliess als Erben seine Ehefrau D. und drei Kinder. B. und D. waren je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft in R., welche an H. vermietet wurde und die D. gemäss Erbvertrag auf Anrechnung an ihren Erbteil zu Alleineigentum zu erwerben berechtigt, aber nicht verpflichtet war. 2020 erhob der Generalerbenvertreter im Nachlass von B. vor dem Bezirksgericht Brugg/AG Klage gegen D. und verlangte die Herausgabe der seit dem Tod von B. auf dem Miteigentumsanteil im Nachlass entfallenden Mietzinse. Streitig ist, ob das Bezirksgericht auf die Klage zu Recht nicht eintrat.
iusNet ErbR 05.06.2024

Jahre nach der Teilung der Erbschaft entdecktes Testament: Steht die Erbschaftsklage offen?

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen

Jahre nach der Teilung der Erbschaft entdecktes Testament: Steht die Erbschaftsklage offen?

Die verwitwete Erblasserin I. verstarb 2002 kinderlos in Genf. Ihr gesamter Nachlass ging entsprechend einem Testament vom März 1999 an die Einrichtung A. einer religiösen Gemeinschaft. 2019 wurde in den Papieren eines Neffen des vorverstorbenen Ehemanns von I. ein weiteres Testament von I. vom Mai 1999 entdeckt. Mit diesem widerrief I. sämtliche früheren Verfügungen von Todes wegen und setzte als alleinige Erben R. und S. als letzte Nachkommen des Ehemanns ein. Mit Erbschaftsklage verlangen die Erben von R. und S. von A. die Herausgabe der ihr zu Unrecht zugefallenen Vermögenswerte. Die Cour de Justice hatte zu entscheiden, ob die Erbschaftsklage noch möglich ist.
iusNet ErbR 05.06.2024

Anfechtung der Parteikosten (Aufsichtsbeschwerde gegen den Willensvollstrecker)

Jurisprudence
Nachlassverwaltung

Anfechtung der Parteikosten (Aufsichtsbeschwerde gegen den Willensvollstrecker)

A. ist der Willensvollstrecker in den Nachlässen der Eheleute D. und E. Die gesetzlichen Erbinnen C. und B. erhoben Aufsichtsbeschwerde gegen A. als Willensvollstrecker. Mit Beschwerde an das Bundesgericht wehrt sich A. gegen die Höhe der Parteientschädigung, die er für das erstinstanzliche und das obergerichtliche Verfahren an C. zu zahlen hat. Das Bundesgericht äussert sich zum zutreffenden Rechtsmittel und damit einhergehend zur Berechnung des Streitwerts, wenn vor Bundesgericht lediglich noch die Parteikosten angefochten sind, zur Regelung des Aufsichtsverfahrens sowie zum Gehörsanspruch.
iusNet ErbR 21.05.2024

Erbteilung, insbesondere Ausgleichungspflicht bei gewillkürter Erbfolge

Jurisprudence
Nachlassabwicklung

Erbteilung, insbesondere Ausgleichungspflicht bei gewillkürter Erbfolge

A. und B. stehen sich in einem Prozess um die Teilung der elterlichen Nachlässe gegenüber. Streitig sind insbesondere die Behandlung eines Erbvorbezugs von A., der in einem «Darlehens- und Schuldanerkennungsvertrag» formalisiert worden war, die Frage, ob die Ausgleichungspflicht einer lebzeitigen Zuwendung an B. (Nutzung der Familienliegenschaft) vor dem Hintergrund der letztwilligen Verfügung der Mutter ausdrücklich hätte angeordnet werden müssen sowie der Anrechnungswert einer Liegenschaft.
iusNet ErbR 21.05.2024

Berufsrechtliche Disziplinaraufsicht bei Tätigkeit eines Anwalts als Willensvollstrecker und Erbschaftsverwalter (Beschwerdeentscheid des Bundesgerichts)

Jurisprudence
Nachlassverwaltung

Berufsrechtliche Disziplinaraufsicht bei Tätigkeit eines Anwalts als Willensvollstrecker und Erbschaftsverwalter (Beschwerdeentscheid des Bundesgerichts)

Rechtsanwalt und Notar A. fungierte im Nachlass von C. als Willensvollstrecker. Als die Erbschaftsverwaltung über den Nachlass angeordnet wurde, wurde ihm 2019 auch dieses Amt übertragen. Die Witwe von C. reichte 2021 bei der Aufsichtskommission über die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eine Aufsichtsanzeige gegen A. ein. A. habe im Rahmen seines Mandats die Berufspflichten mehrfach und in schwerer Weise verletzt, insbesondere indem er während zwei Jahren mehrheitlich untätig geblieben sei. Vor Bundesgericht streitig ist, ob A. gegen die Berufsregeln verstiess.
iusNet ErbR 21.05.2024

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