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Erbteilung, insbesondere Ausgleichungspflicht bei gewillkürter Erbfolge

Erbteilung, insbesondere Ausgleichungspflicht bei gewillkürter Erbfolge

Jurisprudence
Nachlassabwicklung

Erbteilung, insbesondere Ausgleichungspflicht bei gewillkürter Erbfolge

A. und B. sind die Kinder der 2008 verstorbenen C. und des 2013 verstorbenen D. Die Nachlässe von C. und D. sind noch ungeteilt. 

C. war Eigentümerin eine Immobilie in U. Nach C.s Tod wurden A., B. und D. als Gesamteigentümer im Grundbuch eingetragen.

A. hatte von C. einen Erbvorbezug erhalten, der in einer Vereinbarung mit dem Titel «Darlehens- und Schuldanerkennungsvertrag» vom 17. Juli 1998 formalisiert wurde. Demnach schulden A. und seine Ehefrau als Solidarschuldner der C. noch einen Betrag von CHF 244 961.30. Art. 3 der Vereinbarung besagt, dass keine Rückzahlung vorgesehen ist, C. aber unter den Bedingungen von Art. 318 OR die vollständige oder teilweise Rückzahlung verlangen könne. Art. 4 sieht vor, dass «die Forderung von Frau C., falls sie bis zu ihrem Tod nicht zurückgezahlt wird, Teil des Nachlassvermögens wird und das Darlehen im Rahmen der Teilung des Nachlasses der Erblasserin der Ausgleichung unterliegt» (Sachverhalt lit. A.c). 

C. hatte 2007 vor einem Notar ein Testament errichtet, mit dem sie u.a. sämtliche früheren Verfügungen von Todes wegen widerrief und A. und B. als Erben zu gleichen Teilen...

iusNet ErbR 21.05.2024

 

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