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Erbteilung

Schadenersatzforderung der Erbengemeinschaft aus einem Vermögensverwaltungsauftrag

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Erbrechtliche Klagen
Eine Haftung des Miterben B. aufgrund eines ihm von der Erbengemeinschaft erteilten Vermögensverwaltungsmandats scheidet vorliegend aus, da die der Ehefrau F. des Erblassers zustehende Verfügungsnutzniessung an den streitigen Aktien nach deren Verkauf in eine Quasinutzniessung am Verkaufserlös umgewandelt wurde. F. wurde somit Eigentümerin des Verkaufserlöses und nur sie konnte B. mit dessen Verwaltung beauftragen. Da F. als Nutzniesserin der Besitz am Nachlass zustand, scheitert eine aus Art. 602 ZGB abgeleitete Herausgabepflicht von B. ebenfalls. Schliesslich verneint das Gericht einen von F. geerbten Anspruch wegen Schlechterfüllung des Mandats u.a. deshalb, da das Vorliegen eines B. zurechenbaren Schadens nicht nachgewiesen wurde.
iusNet ErbR 06.02.2024

Korrektur ungerechtfertigten Handelns des Erbenvertreters zum Vorteil eines einzelnen Erben in der Erbteilung

Jurisprudence
Nachlassverwaltung
Erbenvertreter werden für die Erbengemeinschaft und nicht als Vertreter und im Interesse eines einzelnen Erben eingesetzt. Vorliegend hat der Erbenvertreter eine Entscheidung zum Vorteil eines Erben getroffen, die sich zum Nachteil der anderen Erben auswirkte. Es geht nicht um ein Aussen-, sondern um ein Innenverhältnis. Wenn der Erbenvertreter im Innenverhältnis ungerechtfertigterweise im Interesse eines einzelnen Erben handelt, verbietet das Bundesrecht nicht, diesem Fehler im Rahmen der Erbteilung Rechnung zu tragen und ihn entsprechend zu korrigieren.
iusNet ErbR 26.06.2023

Geltendmachung von Erbansprüchen, wenn der Nachlass im Zeitpunkt der Feststellung des Kindesverhältnisses bereits geteilt ist

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen
Das Kindesverhältnis von A. zu seinem vor dem Inkrafttreten des neuen Kindesrechts verstorbenen Vater war nach Inkrafttreten des neuen Rechts festgestellt worden. Das Bundesgericht bestätigt die Auffassung der Vorinstanz, dass A. seinen Erbanspruch mit der (bereits verjährten) Erbschaftsklage und nicht mit der (unverjährbaren) Erbteilungsklage hätte einfordern müssen, da der väterliche Nachlass zum Zeitpunkt der Feststellung des Kindesverhältnisses bereits geteilt war. Vor Bundesgericht nicht umstritten war, dass die Berufung des Beschwerdeführers zur Erbfolge aufgrund der Gutheissung seiner Vaterschaftsklage rückwirkend auf den Tag seiner Geburt erfolgt.
iusNet ErbR 22.10.2021

Wert des vom Erblasser zu Lebzeiten unter Vorbehalt eines lebenslangen Wohnrechts übertragenen Grundstücks in der Erbteilung

Jurisprudence
Liegenschaften in der Erbteilung
Nach ständiger Rechtsprechung ist die Übertragung einer Immobilie mit vorbehaltenem Wohnrecht ein Sonderfall einer gemischten Schenkung; der kapitalisierte Wert des Wohnrechts muss bei der Ermittlung des Schenkungsumfangs berücksichtigt werden, da für die Frage, ob die Zuwendung vollständig unentgeltlich ist oder nicht, auf den Zeitpunkt abgestellt wird, da sie erfolgte. Eine Auseinandersetzung mit der Kritik, welcher dieser Rechtsprechung durch die Lehre erwachsen ist, erübrigte sich in casu, weil der Erblasser eine Gegenleistung für das Wohnrecht erbrachte.
iusNet ErbR 07.04.2021

Zuteilungskompetenz des Erbteilungsgerichts – Auswirkungen der neuen bundesgerichtlichen Praxis

Éclairages
Erbrechtliche Klagen
Nachlassabwicklung
Seit BGE 143 II 425 ist das Erbteilungsgericht nicht (mehr) zur Los- und Sachzuweisung nach Ermessen befugt. Das Obergericht Zürich hebt deshalb den Entscheid der Vorinstanz auf, welche noch die «alte» Teilungsrolle eingenommen hatte. Der Obergerichtsentscheid veranschaulicht lehrbuchhaft die neue Kaskade der massgeblichen Erbteilungsregeln und zeigt deren Grenzen auf, insbesondere, wenn sich die Mitglieder einer liegenschaftsbezogenen fortgesetzten Erbengemeinschaft nicht in allen Teilungspunkten einigen können. Gewisse Möglichkeiten zur Verhinderung einer öffentlichen Versteigerung bestehen aber nach wie vor.
Marjolein Bieri
iusNet ErbR 27.10.2020

Anspruch der Erbengemeinschaft gegen eine Erbin auf Herausgabe der von ihr in einer Auktion erzielten Verkaufserlöse für Nachlassgegenstände

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Von Ausnahmefällen (Handeln im Notfall, Erbenvertretung) abgesehen, untersteht das Handeln eines einzelnen Erben den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag (Art. 419 ff. OR). Die Anwendung von Art. 423 Abs. 1 OR (bezüglich des Anspruchs des Geschäftsherrn auf die aus der Geschäftsführung im Interesse des Geschäftsführers hervorgehenden Vorteile) setzt allerdings voraus, dass der Geschäftsführer bösgläubig war. War er gutgläubig, unterstehen die Beziehungen zwischen den Parteien den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung. Ausgeschlossen ist diesfalls grundsätzlich – mangels Verschuldens – eine Haftung nach Art. 41 OR, obwohl das Prinzip der Einstimmigkeit verletzt wurde.
iusNet ErbR 28.04.2020

Erbunwürdigkeit durch Erbschleicherei (Vorspiegelung einer Erkrankung)

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
- aktualisiert - 
Die Anfechtbarkeit eines Zwischenentscheids, der weder die Zuständigkeit noch ein Ausstandsbegehren betrifft, setzt voraus, dass der angefochtene Entscheid einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirken kann (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG) oder die Gutheissung der Beschwerde sofort einen Endentscheid herbeiführen und damit einen bedeutenden Aufwand an Zeit oder Kosten für ein weitläufiges Beweisverfahren ersparen würde (Art. 93 Abs. 1 lit. b BGG). Diese Voraussetzungen erachtete das Bundesgericht als nicht gegeben.
iusNet ErbR 29.04.2019

Auf die richterliche Würdigung einer Verkehrswertschätzung anwendbares Recht

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
Das Bundesgericht entscheidet, dass in einer seit 2004 dauernden gerichtlichen Auseinandersetzung, in welcher zuletzt noch der Anrechnungswert eines Grundstücks streitig war, auf die Würdigung der gerichtlich angeordneten Verkehrswertschätzung Art. 618 aZGB anwendbar ist. Sie ist damit der freien richterlichen Beweiswürdigung entzogen und der Richter darf vom Ergebnis des Gutachtens nur abweichen, wenn die Schätzung an prozessualen oder anderen schwerwiegenden Mängeln leidet.
iusNet ErbR 29.04.2019

Fehler im Urteil - Korrektur?

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen
Es kann offenbleiben, ob das Gericht von der teilweise landwirtschaftlichen Nutzung eines Grundstücks, welche die Anwendbarkeit des BGBB und damit das Verbot der freiwilligen Versteigerung nach sich zog, hätte wissen müssen. Das erkennende Gericht kann ein Urteil grundsätzlich nicht mehr von sich aus ändern; eine Korrektur hat vielmehr auf dem Rechtsmittelweg zu erfolgen. Ist ein Urteil schon in Rechtskraft erwachsen und liegt kein Fall der Erläuterung/Berichtigung vor, stellt die ZPO nur noch das Rechtsmittel der Revision zur Verfügung.
iusNet ErbR 10.04.2019

Lebzeitige Zuwendungen: Ausgleichung, Herabsetzung oder Weder-noch?

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen
Nachlassabwicklung
Bezüglich der Herabsetzungspflicht hält das Kantonsgericht insb. Folgendes fest: Gemäss der vom Bundesgericht und der herrschenden Lehre vertretenen objektiven Theorie gelangt Art. 527 Ziff. 1 ZGB auch zur Anwendung, wenn Zuwendungen vom Erblasser der Ausgleichung entzogen worden sind. Ein Rechtsgeschäft unter Lebenden mit objektivem Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung untersteht nur dann der Herabsetzung, wenn sich die Parteien dessen bei Vertragsschluss bewusst waren und sie dadurch eine unentgeltliche Zuwendung beabsichtigten. Hinsichtlich der Qualifikation als Schenkung ist auf den Zweck der Zuwendung abzustellen und nicht auf die rechtliche Würdigung durch die Parteien, weshalb sich aus einem Ausgleichsdispens allein nichts ableiten lässt.
iusNet ErbR 12.03.2019