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Geltendmachung von Erbansprüchen, wenn der Nachlass im Zeitpunkt der Feststellung des Kindesverhältnisses bereits geteilt ist

Geltendmachung von Erbansprüchen, wenn der Nachlass im Zeitpunkt der Feststellung des Kindesverhältnisses bereits geteilt ist

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen

Geltendmachung von Erbansprüchen, wenn der Nachlass im Zeitpunkt der Feststellung des Kindesverhältnisses bereits geteilt ist

A. wurde 1939 als Sohn eines unbekannten Vaters geboren. Die von seinem Vormund gegen den vermutlichen Vater C.X. angehobene Vaterschafts- und Unterhaltsklage wurde 1948 wegen unzüchtigen Lebenswandels der Mutter um die Zeit der Empfängnis (aArt. 315 ZGB) abgewiesen. 

C.X. starb 1976. Er hinterliess als Erben seinen Sohn B.X. und seine Ehefrau. Das Nettonachlassvermögen von rund CHF 2.5 Mio. wurde Anfang 1977 geteilt.

Zum Zeitpunkt des Todes von C.X. stellte sich A. der Familie des Verstorbenen als Sohn von C.X. vor und informierte B.X. nach eigenen Angaben über die Schritte, die er zwecks Feststellung seiner Abstammung unternommen hatte. In einem  Verfahren gegen B.X. und die Witwe, das sich über fast 10 Jahre erstreckte, wurde das Recht von A. auf Kenntnis seiner Abstammung anerkannt; die Vaterschaft von C.X. wurde in diesem Kontext mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt und das Kindesverhältnis schliesslich im April 2014 in die Personenstandsregister eingetragen. In der Folge machte A. gegen B.X. und die Witwe eine Klage auf Ungültigerklärung der Teilung und neue Erbteilung anhängig, welche...

iusNet ErbR 22.10.2021

 

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