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Erbrecht > Rechtsprechung

Örtliche Zuständigkeit der Schweizer Behörden / Neuansetzung der Frist für das öffentliche Inventar und die Ausschlagung

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Internationales Erbrecht

Neuansetzung der Frist für das öffentliche Inventar und die Ausschlagung

- aktualisiert - 
Der Umstand, dass der Verstorbene entgegen der Angabe auf der Sterbeurkunde nicht in L (China), sondern in Genf wohnhaft gewesen sein soll, ist für sich allein kein wichtiger Grund für die Wiederherstellung der Fristen für die Ausschlagung und das öffentliche Inventar, zumal sich die Gesuchstellerinnen nicht darauf berufen konnten, diese von ihnen angeführte Tatsache nicht gekannt zu haben. Die Justice de Paix hätte das Gesuch schon aus diesem Grund ablehnen sollen. Da es im Dossier keine Elemente gibt, die den Schluss erlauben würden, dass der französische Erblasser in Genf seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, fehlte es aber auch an der örtlichen Zuständigkeit. - Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen diesen Entscheid ab.
iusNet ErbR 18.12.2020

Aufsichtsbeschwerde gegen den ehemaligen Willensvollstrecker durch seinen Nachfolger

Jurisprudence
Nachlassverwaltung

Aufsichtsbeschwerde gegen den ehemaligen Willensvollstrecker durch seinen Nachfolger

A. ist der aktuell amtierende (Ersatz-)Willensvollstrecker im Nachlass von C. Im Mai 2019 ersuchte A. die Aufsichtsbehörde über die Willensvollstrecker, sein Vorgänger B. sei anzuweisen, ihm umfassend Auskunft zu erteilen. Umstritten sind die Einhaltung einer allenfalls anwendbaren kantonalen Beschwerdefrist, die Aktivlegitimation von A. sowie die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde.
iusNet ErbR 17.08.2021

Nichtentlassung eines Grundstücks aus dem Geltungsbereich des BGBB (einschl. Beschwerdelegitimation des Willensvollstreckers)

Jurisprudence
Liegenschaften in der Erbteilung

Nichtentlassung eines Grundstücks aus dem Geltungsbereich des BGBB (einschl. Beschwerdelegitimation des Willensvollstreckers)

Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald bewilligte auf Gesuch des Willensvollstreckers eine Ausnahme vom Zerstückelungsverbot bezüglich eines Nachlassgrundstückes mit gemischter Nutzung. Sie entliess dabei nur den nicht landwirtschaftlichen Teil aus dem Geltungsbereich des BGBB. Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beantragt der Willensvollstrecker, auch der andere Teil sei nicht dem BGBB zu unterstellen.
iusNet ErbR 17.08.2021

Bemessung der Nachlasssteuer: Verkehrswert einer Liegenschaft

Jurisprudence
Erbschaftssteuer

Bemessung der Nachlasssteuer: Verkehrswert einer Liegenschaft

Im Nachlass der 2015 verstorbenen B. befand sich u.a. eine Liegenschaft, die gemäss amtlicher Schätzung von 2013 einen Verkehrswert von CHF 3.3 Mio. aufweist. Die Erben von B. schrieben die Liegenschaft zum Verkauf aus. Von fünf Angeboten überstieg nur eines den Schätzwert. Die Erben verkauften schliesslich an den Meistbietenden für CHF 4.1 Mio. Streitig ist, ob bei der Veranlagung der Nachlasssteuer der Schätzwert oder der effektiv erzielte Verkaufspreis einzusetzen ist.
iusNet ErbR 21.07.2021

Steuerberechnung bei einem mit einer Auflage verbundenen Vermächtnis einer Liegenschaft

Jurisprudence
Erbschaftssteuer

Steuerberechnung bei einem mit einer Auflage verbundenen Vermächtnis einer Liegenschaft

Die Erblasserin verband das Vermächtnis einer Liegenschaft mir der Auflage, dass die Liegenschaft während 10 Jahren nicht verkauft werden dürfe, andernfalls die eingesetzten Erben Anspruch auf ½ des Verkaufserlöses hätten. Streitig ist, ob die testamentarische Auflage bei Berechnung der Erbschaftssteuer berücksichtigt werden müsste.
iusNet ErbR 21.07.2021

Auslegung letztwilliger Verfügungen / Schicksal von Urne und Asche

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen

Auslegung letztwilliger Verfügungen / Schicksal von Urne und Asche

Die Geschwister A. und B. stehen sich in einem Erbteilungsstreit gegenüber. Uneinigkeit herrscht insbesondere darüber, ob die «Donation hors part», mit welcher der Erblasser seinen Immobilienbesitz im Wallis einschliesslich «l'ensemble des biens mobiliers qui garnissent ces immeubles, rien excepté» seiner Tocher vermachte, auch eine dort aufbewahrte Edelsteinsammlung mitumfasst sowie bezüglich des Schicksals der Urne bzw. der Asche des Verstorbenen.
iusNet ErbR 21.07.2021

Gültigkeit einer Klagebewilligung mit nicht bezifferten Rechtsbegehren

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen

Gültigkeit einer Klagebewilligung mit nicht bezifferten Rechtsbegehren

B. reichte gegen A. ein Schlichtungsgesuch ein. Neben der Teilung des Nachlasses von C. verlangte er auch die Herabsetzung von Zuwendungen, ohne seine Rechtsbegehren zu beziffern. Als Mindeststreitwert nannte er im Teil «Eintreten» CHF 100 000. Die Schlichtungsbehörde nahm die Rechtsbegehren in die Klagebewilligung auf. A. ist mit der ersten Instanz der Meinung, auf die Klage sei nicht einzutreten, da es mangels bezifferter Rechtsbegehren an einer gültigen Klagebewilligung fehle.
iusNet ErbR 21.07.2021

Zulässigkeit einer teilweisen Ausschlagung?

Jurisprudence
Nachlassabwicklung

Zulässigkeit einer teilweisen Ausschlagung?

Die Witwe F. hinterliess als einzige gesetzliche Erben ihre Söhne C. und B., die gemäss Erbvertrag zu gleichen Teilen erben sollten. B. erklärte, rund 50% seines Anteils auszuschlagen; der ausgeschlagene Teil falle seinen Kindern zu. Streitig ist, ob eine solche teilweise Ausschlagung zulässig ist.
iusNet ErbR 25.06.2021

Schicksal des Überschusses nach konkursamtlicher Liquidation

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Internationales Erbrecht

Schicksal des Überschusses nach konkursamtlicher Liquidation

Der Nachlass des italienischen Staatsangehörigen G. mit letztem Wohnsitz in Genf wurde aufgrund Ausschlagung aller bekannten gesetzlichen Erben konkursamtlich liquidiert. Nachdem die Liquidation einen Überschuss ergeben hatte, fand eine Nichte ein Testament, mit dem G. sie als Alleinerbin eingesetzt hatte. Gestützt darauf verlangt A., sie sei zur eingesetzten Erbin für den gesamten Nachlass zur erklären.
iusNet ErbR 25.06.2021

Kognition der Aufsichtsbehörde über Willensvollstrecker / Auflagen und Bedingungen

Jurisprudence
Nachlassverwaltung

Kognition der Aufsichtsbehörde über Willensvollstrecker / Auflagen und Bedingungen

C. hatte letztwillig vier Gemälde der Stiftung I. vermacht und angeordnet, dass diese in der Villa J. ausgestellt werden müssen B. amtet als Willensvollstreckerin. Die Villa J. ist derzeit im Hinblick auf eine umfassende Sanierung geschlossen. Ein Neffe von C. gelangte an die Aufsichtsbehörde über die Willensvollstrecker und verlangte u.a., B. sei anzuweisen, das Vermächtnis erst auszurichten, wenn sichergestellt sei, dass die Bilder in der Villa J. ausgestellt würden.
iusNet ErbR 21.06.2021

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