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Verstoss eines anwaltlichen Willensvollstreckers gegen die Berufspflicht durch Androhung der Erhöhung des Stundenansatzes bei Widerspruch gegen seine Rechnungsstellung?

Verstoss eines anwaltlichen Willensvollstreckers gegen die Berufspflicht durch Androhung der Erhöhung des Stundenansatzes bei Widerspruch gegen seine Rechnungsstellung?

Jurisprudence
Nachlassverwaltung

Verstoss eines anwaltlichen Willensvollstreckers gegen die Berufspflicht durch Androhung der Erhöhung des Stundenansatzes bei Widerspruch gegen seine Rechnungsstellung?

Die 2015 verstorbene C.B. hatte mit Testament zwei Stiftungen als Erbinnen und ihre nicht pflichtteilsgeschützten Verwandten als Vermächtnisnehmer eingesetzt, welchen der Rest des Nachlasses nach einem bestimmten Verteilschlüssel zukommen sollte. Als Willensvollstrecker bestimmte sie Rechtsanwalt Dr. A., der das Mandat annahm. 

Im Entwurf des Erbteilungsvertrags vom 11. September 2018 hielt A. zu seinem Honorar Folgendes fest: «Es gilt ein Honoraransatz von Fr. 250.– pro Stunde […]. […] Sollte ein Vermächtnisnehmer oder Erbe gegen die Rechnungsstellung des Willensvollstreckers remonstrieren und Rechenschaftsablegung verlangen, so gilt die Rechnungsstellung als sofort widerrufen. Der zusätzliche Aufwand für die Rechenschaftsablegung wird zusätzlich in Rechnung gestellt und für die gesamten Bemühungen in Sachen Erbteilung gilt dann ein Honoraransatz von Fr. 350.– pro Stunde […].» Weiter merkte er an, der Vermächtnisnehmer D.B. habe «vor Kenntnis des Honoraraufwandes prozessuale Schritte gegen den Willensvollstrecker wegen des Honorars angedroht». Am 24. September 2018 teilte A. den Vermächtnisnehmern mit, dass er «[v]ornehmlich von einigen Personen mit dem...

iusNet ErbR 14.01.2022

 

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