iusNet

Erbrecht > Modulspezifische Rechtsgebiete > Nachlassabwicklung

Nachlassabwicklung

Nachlassabwicklung

Was, wenn der für die Beweisabnahme eingeforderte Kostenvorschuss die Entschädigung des Gutachters nicht zu decken vermag?

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Übersteigen die Kosten für die Beweisabnahme die hierfür geleisteten Kostenvorschüsse, ist ein Rückgriff auf den allgemeinen Kostenvorschuss grundsätzlich zulässig, denn die Gerichtskosten umfassen auch die Kosten für die Beweisführung. Ein Kostendach ist eine verbindliche Kostenobergrenze. Im Preis inbegriffen sind sämtliche Auslagen, insbesondere auch die Mehrwertsteuer. Nicht unter das Kostendach fielen dagegen vorliegend die von der Verwaltung in Rechnung gestellten Kosten für die Bereitstellung der für die Grundstückschätzung notwendigen Unterlagen, denn dies ist üblicherweise Aufgabe der Eigentümerschaft.
iusNet ErbR 02.12.2021

Ausschlagungsrecht des Erbeserben / Annahme der Erbschaft durch Einmischung / Amtliche Liquidation

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Die Einholung eines Erbscheins bedeutet für sich allein noch keine Annahme der Erbschaft durch Einmischung, welche der amtlichen Liquidation entgegenstehen würde. Stirbt eine Person, bevor sie die Erbschaft angenommen hat, geht ihr Recht, die Erbschaft auszuschlagen, auf ihre Erben über. Der Erbeserbe kann den Hauptnachlass annehmen, den Nachlass des zuerst Verstorbenen jedoch ausschlagen; schlägt er dagegen die Haupterbschaft aus, zieht dies die Ausschlagung auch der entfernteren Erbschaft nach sich. Die Annahme der Haupterbschaft stand dem Gesuch um amtliche Liquidation der entfernteren nicht entgegen.
iusNet ErbR 26.10.2021

Erben wider Willen? – Die Möglichkeiten des (teilweisen) Erbschaftserwerbes

Éclairages
Nachlassabwicklung

Cour de Justice/GE, Urteil DAS/91/2021 vom 25. März 2021

Die Genfer Cour de Justice hat entschieden, dass eine teilweise Ausschlagung unzulässig sei, u.a. da sie die Erbenstellung unberührt lässt. Der Entscheid ist im Ergebnis zu begrüssen, auch wenn die Zulässigkeit einer teilweisen Ausschlagung in der Lehre kontrovers diskutiert wird. Ein bundesgerichtliches Urteil zu diesem Thema fehlt noch immer. Bis zu einer höchstrichterlichen Klärung muss der Erbe deshalb auf andere Möglichkeiten zurückgreifen, um im Ergebnis die (Rechts-)Folgen einer teilweisen Ausschlagung zu erreichen.
Karoline Eder
iusNet ErbR 26.10.2021

Formulierungsbeispiel für einen Erbteilungsvertrag

Documentation
In den meisten Fällen erfolgt die vertragliche, einvernehmliche Erbteilung mittels eines schriftlichen Erbteilungsvertrags. Die Anforderungen an diesen sind nicht übermässig hoch, aber es muss immerhin klar – und für Dritte nachvollziehbar – geregelt werden, wer was bekommt. Das Formulierungsbeispiel in dieser Arbeitshilfe, das Thomas Weibel und Aline Mata im Rahmen ihres Werks «Die Erbteilung» erstellt haben, kann bei der Ausarbeitung eines solchen an die Schriftform gebundenen Vertrags als Grundlage dienen.
iusNet ErbR 26.10.2021

Vom Erblasser in der Steuererklärung nicht deklarierte Schenkungen

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Nachdem aus dem Auszug des Steuerregisters ersichtlich ist, dass die nach Deutschland weggezogene Schenkerin in der fraglichen Periode im Kanton Waadt unbeschränkt steuerpflichtig war, durfte das Kantonsgericht in Anbetracht aller Umstände willkürfrei und ohne Abnahme der zusätzlich beantragten Beweise davon ausgehen, dass die Schenkerin im Zeitpunkt der Schenkung Wohnsitz i.S. des kantonalen Schenkungssteuergesetzes im Kanton Waadt hatte. Da auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Besteuerung der fraglichen Schenkungen grundsätzlich zu bestätigen.
iusNet ErbR 30.09.2021

Aus dem kantonalen Recht abgeleitete materiell-rechtliche Wirkung des Sicherungsinventars erweist sich als bundesrechtswidrig

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Weder können die Kantone aus Art. 553 Abs. 3 ZGB die Kompetenz ableiten, das Sicherungsinventar mit einer über das Bundesrecht hinausgehenden materiell-rechtlichen Wirkung auszustatten, noch darf das kantonale Recht das im ZGB verankerte Recht der Erben beschneiden, die Teilung selbständig durchzuführen. Soweit der angefochtene Entscheid aus dem kantonalen Recht ableitet, die Zustimmungserklärungen der Parteien zum kantonalen Inventar seien auch im Fall parteiautonomer Teilung verbindlich, verletzt er Bundesrecht.
iusNet ErbR 24.08.2021

Streitgenössische Nebenintervention

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen
Nachlassabwicklung
Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung, wonach die streitgenössische Nebenintervention zulässig ist, wenn ein Urteil kraft materiellen Rechts unmittelbare Wirkungen nicht nur für die Hauptparteien, sondern auch für den Nebenintervenienten hat und diese Wirkungen nicht durch Art. 77 ZPO vermieden oder gemildert werden können. Diesfalls werden auch Prozesshandlungen des Nebenintervenienten berücksichtigt, die denjenigen der unterstützten Hauptpartei widersprechen. In casu wehrte sich der streitgenössische Nebenintervenient erfolgreich gegen die Aufhebung des Entscheids, mit dem die KESB dem Grundstückverkauf zugestimmt hatte.
iusNet ErbR 09.09.2021

Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Ergänzungsleistungen zur AHV/IV; Anwendbarkeit der längeren strafrechtlichen Verjährungsfrist gegenüber den Erben

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Zweck der Rückerstattung unrechtmässig bezogener Leistungen ist die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. Soweit die Rückforderung in Anwendung der längeren strafrechtlichen Frist fünf Jahre übersteigt, stellt sie nicht etwa eine Strafsanktion dar, die höchstpersönlicher Natur ist, sondern es soll auch hier dem Legalitätsprinzip zum Durchbruch verholfen werden, wobei aufgrund der deliktischen Verletzung die Wohltat der Verwirkung später eintritt. Die strafrechtliche Frist dient zudem der Harmonisierung mit anderen Rechtsvorschriften. Sie ist daher auch gegenüber den Erben des Empfängers der unrechtmässigen Leistungen anwendbar.
iusNet ErbR 24.08.2021

Checkliste: Erfolgreiche Realteilung

Documentation
Die vertragliche, einvernehmliche Erbteilung kommt in zwei Ausprägungen vor. Bei der einen, der sog. Realteilung, werden die Aktiven des Nachlasses von den Erben direkt untereinander verteilt. Welche Punkte beachtet werden müssen, damit die Realteilung rechtsgültig zustande kommt, kann dieser Checkliste entnommen werden, die Thomas Weibel und Aline Mata im Rahmen ihres Werks «Die Erbteilung» erstellt haben.
iusNet ErbR 30.08.2021

Pages