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Nachlassabwicklung

Nachlassabwicklung

Anfechtung eines von der Erbengemeinschaft geschlossenen Vertrags wegen Willensmangels durch eine Miterbin allein

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
Das Bundesgericht befand, dass eine Erbin, die mit an die Käuferin und an den Miterben gerichteter, alleine abgegebener Erklärung einen namens der Erbengemeinschaft abgeschlossenen Kaufvertrag wegen Willensmangels für ungültig erklärt, legitimiert ist, die Klage auf Feststellung der Ungültigkeit des fraglichen Vertrags allein zu erheben. Hingegen steht das Recht, zu erklären, einen namens der Erbengemeinschaft abgeschlossenen Vertrag wegen Willensmangels nicht halten zu wollen, allen Erben als Gesamthänder gemeinsam zu. Gültig ausgeübt werden kann es daher grundsätzlich nur von allen Erben gemeinsam.
iusNet ErbR 15.11.2022

Tod des Klägers kurz nach Ausstellung der Klagebewilligung

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
- aktualisiert - 
Im Streit um die Frage, ob die Tochter des Erblassers die Klage auf Herausgabe von Aktien mit Vertretungswirkung für sämtliche Erben eingeleitet hatte, bleibt das Obergericht nach der Rückweisung durch das Bundesgericht auch bei Berücksichtigung der Generalvollmacht des Erblassers an seine Tochter dabei, dass die Vorinstanz richtigerweise auf Klageabweisung mangels Aktivlegitimation hätte erkennen müssen. Denn selbst wenn die Klageeinleitung von der Generalvollmacht gedeckt gewesen wäre, sei diese Vollmacht spätestens mit dem – als Gestaltungsrecht unwiderruflichen und bedingungsfeindlichen – Widerruf durch einen Miterben erloschen und dieser Miterbe damit unwiderruflich aus dem Verfahren ausgeschieden. Ab diesem Zeitpunkt habe es an der Aktivlegitimation gefehlt.
iusNet ErbR 21.10.2022

Testamentseröffnung: Vorläufige Auslegung einer «Pflichtteilsetzung» von Nichten und Neffen

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Das Obergericht Zürich bestätigt einen Wiedererwägungsentscheid (Testamentseröffnung) des Einzelrichters, mit welchem den Kindern aus der 3. Ehe des vorverstorbenen Bruders K. der Erblasserin keine Erbbescheinigung mehr in Aussicht gestellt wurde. Nach billigem Ermessen sei davon auszugehen, dass die Erblasserin mit der Wendung «Kinder von K. (3. Ehe) nur Pflichtteil» diesen nur das gesetzliche Minimum zukommen lassen wollte. Da das Gesetz für Nichten und Neffen keinen Pflichtteil vorsehe, sei anzunehmen, dass die Erblasserin die Kinder aus 3. Ehe von der Erbfolge ausnehmen wollte.
iusNet ErbR 04.10.2022

Erbteilung: Begründungsanforderungen, doppelseitige Klage, Klageanerkennung, Ausgleichung und Bindungswirkung eines Erbvertrags

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Erbrechtliche Klagen
Bei der Erbteilungsklage als actio duplex kann jede Partei Anträge stellen, ohne Widerklage erheben zu müssen; das Gericht ist an übereinstimmende Parteianträge gebunden. Von der Ausgleichung sind nur unentgeltliche Zuwendungen erfasst. Zwar kann im Verjährenlassen eines Darlehens eine ausgleichungspflichtige Zuwendung liegen. Dass ein nachträglicher Schulderlass vorliege, wurde jedoch vorliegend weder ausreichend begründet noch nachgewiesen. Mit der testamentarischen Pflichtteilssetzung eines ihrer Kinder bzw. von dessen Nachkommen verstiess die Erblasserin gegen den mit ihrem vorverstorbenen Ehemann abgeschlossenen Erbvertrag, der die nicht widerrufliche Verpflichtung des überlebenden Ehegatten zur Gleichbehandlung der Kinder vorsah.
iusNet ErbR 04.10.2022

Zu Unrecht angeordnete konkursamtliche Liquidation?

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Ist die Zahlungsunfähigkeit des Erblassers offenkundig oder amtlich festgestellt, wird die Ausschlagung vermutet. Umgestossen werden kann diese Vermutung durch ausdrückliche Erklärung der Annahme oder Einmischung während laufender Ausschlagungsfrist. Ist die Liquidation bereits im Gange, können die Erben diese jedoch grundsätzlich nur stoppen, indem sie vor deren Abschluss eine Annahmeerklärung abgeben und für die Bezahlung der Schulden Sicherheiten hinterlegen. Vorliegend wurde allerdings auf Beschwerde die den Konkurs anordnende Verfügung infolge unvollständiger Feststellung des Sachverhalts aufgehoben.
iusNet ErbR 26.08.2022

Kindesanerkennung durch letztwillige Verfügung

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Ungeachtet des Wortlauts des Gesetzes verlangen Rechtsprechung und Lehre für eine testamentarische Anerkennung, dass der entsprechende Wille klar aus dem Testament hervorgeht. Jedenfalls aus Sicht der Registerbehörden ist die geforderte Klarheit gerechtfertigt. In unklaren oder streitigen Fällen sind Berichtigungen des Zivilstandsregisters gerichtlich anzuordnen; eine behördliche Berichtigung ist nur in klaren Fällen möglich. Das gilt auch, wenn die Eintragung nachträglich erfolgen soll, obwohl Ungewissheit hinsichtlich einer Tatsache herrscht, von der die Eintragung abhängt, oder wenn mit der Anfechtung durch andere Beteiligte zu rechnen ist. Diesfalls müssen und dürfen Zivilstandsbehörden ihre Prüfungsbefugnis verneinen und die Gesuchsteller sind auf den Klageweg verwiesen.
iusNet ErbR 02.08.2022

Erbteilung: Versteigerung von Liegenschaften

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Der Verkauf einer Erbschaftssache kommt erst in Betracht, wenn die Erbschaftssache nicht in einem Los Platz findet. Auf Verlangen eines Erben hat der Verkauf im Wege der Versteigerung stattzufinden. Bei Uneinigkeit der Erben entscheidet die Behörde, ob die Versteigerung öffentlich oder nur unter den Erben stattfinden soll, wobei sie die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen hat und nur eine öffentliche Versteigerung infrage kommt, wenn keiner der Erben die Liegenschaft übernehmen will oder wenn nicht alle Erben über die finanziellen Mittel zum Erwerb der Liegenschaft verfügen.
iusNet ErbR 19.07.2022

Vermächtnis eines landwirtschaftlichen Grundstücks

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Der Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks unterliegt grundsätzlich der Bewilligungspflicht. Ausgenommen hiervon sind gemäss Art. 62 BGBB u.a. der Erwerb durch Erbgang und der Erwerb durch erbrechtliche Zuweisung. Dabei ist unter «Erbgang» der Übergang des Nachlasses von Gesetzes wegen gemäss Art. 560 ZGB zu verstehen, unter «erbrechtliche Zuweisung» die Übertragung des Eigentums an einem Nachlassgegenstand von der Erbengemeinschaft an einen einzelnen Erben. Der Erwerb eines vermachten Gegenstands durch den Vermächtnisnehmer erfüllt weder den einen noch den anderen Tatbestand. Liegt kein anderer Ausnahmetatbestand vor, ist der Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch Vermächtnis daher bewilligungspflichtig.
iusNet ErbR 27.06.2022

Unentgeltliche Rechtspflege für das Berufungsverfahren

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen
Nachlassabwicklung
- aktualisiert - 
Geht es um die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Rechtsmittelverfahren, so ist massgebend, ob aus Sicht einer vernünftigen Partei das Rechtsmittel hinreichend erfolgversprechend ist. Die Prognose ist vom Inhalt des angefochtenen Entscheides sowie davon abhängig, in welchen Punkten sowie mit welchen Rügen und Tatsachen sich die rechtssuchende Partei gegen diesen Entscheid wendet und ob diese Vorbringen zulässig sind. Die kantonalen Instanzen hatten die Erbunwürdigkeit des ausschlagenden Haupterben bejaht und diese auf dessen Ehefrau und Ersatzerbin übertragen. Mit ihren Vorbringen vermag die Ersatzerbin nicht gegen die vorinstanzliche Beurteilung, die Berufung sei aussichtslos, anzukommen. – Das Gesuch um Revision dieses Entscheids wird vom Bundesgericht abgewiesen.
iusNet ErbR 24.06.2022

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